Technology-induced challenges in Privacy & Data Protection in Europe [German Version]
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa
Bericht der ENISA Ad-Hoc-Arbeitsgruppe zu Datenschutz und Technologie Juli 2008 Autoren: Mema Roussopoulos, FORTH (Vorsitzende der Arbeitsgruppe) Laurent Beslay, EDPS Caspar Bowden, Microsoft Giusella Finocchiaro, Universität Bologna Marit Hansen, ULD Kiel Marc Langheinrich, ETH Zürich Gwendal Le Grand, CNIL Katerina Tsakona, FORTH Herausgeber: Marc Langheinrich, ETH Zürich Mema Roussopoulos, FORTH Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 3
1. Einleitung
Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten gehören heute zu den großen Herausforderungen bei der Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Systemen und -Anwendungen. Das wurde in der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 vom März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) klar erkannt (8. Erwägungsgrund). Durch die Zunahme von mobilen Kommunikations- und Wireless-Systemen, von Anwendungen, die auf End-toend-Internetprotokolle angewiesen sind, um zuverlässig zu funktionieren, sowie durch die Verbreitung von RFID (Funkfrequenz-Identifizierungssystemen) entstehen neue Risiken der illegalen Verarbeitung personenbezogener Daten. Potenzielle Sicherheitslücken, die durch technische und menschliche Schwachstellen entstehen (z. B. aggressive unerwünschte Werbe-E-Mails (Spam), Malware, Phishing), werden für organisierte kriminelle Angriffe genutzt. Die erwartete Ausbreitung von Sensornetzen, die Informationen aus dem Alltag des Einzelnen erfassen, wird die sinnvolle und effektive Anwendung der Grundsätze des Datenschutzes an ihre Grenzen stoßen lassen, wenn nicht angemessene Mittel gefunden werden, um ihre Einhaltung zu garantieren.
Die ENISA-Arbeitsgruppe zu Datenschutz und Technologie wurde eingerichtet, um die durch diese technologischen Entwicklungen entstehenden Probleme und ihre Folgen für den aktuellen Rechtsrahmen der EU zu analysieren. Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe besteht darin, Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme vorzuschlagen. In diesem Bericht ermitteln wir die wichtigsten technologiebedingten Diskrepanzen zwischen der Datenschutzverordnung und den neuen sozio-ökonomischen Realitäten. Wir betrachten die potenziellen Gefahren und Chancen moderner Technologien und schlagen Prioritäten für Maßnahmen vor, mit denen die gravierendsten Lücken geschlossen werden können.
Die Grundsätze des Datenschutzes werden verständlich und technologieneutral formuliert, es geht aber vor allem darum, zu verstehen, wie diese Grundsätze wirksam auf die Innovationen angewendet werden können, die das in Lissabon formulierte Ziel unterstützen sollen, die Union zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum“ zu machen. Wenn die
Bürger weiterhin darauf vertrauen sollen, dass ihre Grundrechte geschützt werden und dass der EU-Rahmen ihren alltäglichen Erfahrungen Rechnung trägt, müssen sie ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre
praktisch und sinnvoll ausüben können. Wir haben Sorge, dass diese Prinzipien zu einer reinen rechtlichen Abstraktion werden könnten und nur theoretisch und in Ausnahmefällen Abhilfe ermöglichen. Eine solche prekäre Situation kann allein durch originelle Ideen und entschlossenes Handeln verhindert werden.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 4
Im folgenden Bericht werden die erkannten Probleme zunächst beschrieben, ihre jeweils spezifischen Merkmale aufgelistet und eine Reihe von Empfehlungen formuliert, die uns geeignet erscheinen, diese Lücken zu schließen. Unsere Analyse berücksichtigt – soweit zutreffend - die Rolle der einschlägigen öffentlichen und privaten Stellen auf europäischer und nationaler Ebene.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 5
2. Zusammenfassung der Empfehlungen
Dieser Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der festgestellten Sicherheitslücken und empfohlenen Lösungen. Eine ausführlichere Erörterung findet sich in den Beschreibungen der einzelnen Datenschutzlücken im Hauptteil dieses Berichts.
Datenschutz und digitale Integration
Eine kritische Lücke ist das mangelnde Bewusstsein und Verständnis für Datenschutzfragen bei den einzelnen Nutzern und ihre Unfähigkeit, umsichtig zu handeln. Das könnte die Gesellschaft in „Datenschutz-Bemittelte“ und Datenschutz-Unbemittelte“ spalten. Gerade weil die Informationsgesellschaft das Problem der digitalen Integration in Bezug auf die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) angehen, d. h. überlegen muss, wie man den Nutzern verstärkt Zugang zu den IKT verschaffen kann, müssen die Bemühungen vor allem darauf gerichtet werden, die Nutzer zu befähigen, ihre persönlichen Daten beim Umgang mit den IKT zu schützen und den Schutz ihrer Privatsphäre wirksam durchzusetzen. Besonders wichtig sind hier nicht nur Gruppen, für die die IKT eine besondere Herausforderung darstellen, wie beispielsweise ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, sondern auch junge Menschen, bei denen die Schwelle zur IKT-Nutzung niedrig ist.
Wir empfehlen, dass die Kommission Programme zur digitalen Integration in die Wege leitet, bei denen die Menschen mit Beispielszenarien angesprochen werden, die ihrer Lebenssituation entsprechen, etwa in der Schule, im Kindergarten, im Unternehmen oder anderswo. Das erfordert nicht nur die Entwicklung neuer Unterstützungswerkzeuge und Identitätsmanagement-Systeme für Nutzer, sondern auch besseres Informationsmaterial (z. B. Merkblätter zum Datenschutz, Unterrichtsprogramme in den Schulen).
Unterstützungswerkzeuge für Nutzer
Die besten Technologien und Gesetze nützen dem Bürger nichts, wenn er nicht in der Lage ist, im eigenen Interesse Gebrauch davon zu machen. Beispielsweise wurden Sicherheitstechnologien wie Verschlüsselungs- oder Anonymisierungstools bisher von Endnutzern trotz ihrer technischen Ausgereiftheit kaum angenommen. Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen, deren Geschäftsmodell auf der gewinnorientierten Verarbeitung personenbezogener Datenflüsse basiert, haben gegenwärtig nicht genügend Anreize, brauchbare Kontrollschnittstellen für die Betroffenen bereitzustellen.
Wir empfehlen, dass Forschungsagenturen und Wirtschaft Ressourcen für die Entwicklung sinnvoller und benutzerfreundlicher Schnittstellen und
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 6
assistentengestützter Anleitungen für die richtige Konfiguration der Systeme und Kontrolle personenbezogener Daten bereitstellen. Um Betroffenen dabei zu helfen, eine klarere Vorstellung von den Zusammenhängen der Datenverarbeitung zu bekommen, sollten sich Mitgliedstaaten, Datenschutzbehörden (Data Protection Authorities, DPA) und Verbraucherverbände stärker um Aufklärung bemühen und ihre Bemühungen nach Möglichkeit auf spezielle Gruppen zuschneiden (z. B. junge Menschen, Eltern).
Online-Dateneinsicht
Ein besonderer Aspekt des EU-Rechtsrahmens zum Datenschutz ist die besondere Stärkung des Rechts des Einzelnen, Auskunft darüber zu erhalten, was Organisationen über ihn wissen – das Recht auf Dateneinsicht. Obwohl die Gründe, aus denen dieses Recht ursprünglich begründet worden ist, vielfältiger und dringlicher geworden sind, hat seine Umsetzung nicht mit anderen Aspekten der Entwicklung der Informationsgesellschaft Schritt gehalten, wodurch eine angemessene und wirksame Ausübung dieses Rechts behindert wird. Bei der Verbesserung der Umsetzung geht es besonders darum, eine zufriedenstellende Authentifizierung der betroffenen Person sicherzustellen, die die Dateneinsicht beantragt.
Wir empfehlen, dass ENISA und die Artikel-29-Datenschutzgruppe eine eingehende Analyse von Maßnahmen zur Überarbeitung des Rechtsrahmens im Hinblick darauf vornehmen, dass die Betroffenen online - im Idealfall kostenlos - möglichst umfassend Einsicht in ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften erhalten. Unterstützungswerkzeuge für Nutzer und Identitätsmanagement- Systeme können in einem solchen Rechtsrahmen eine wichtige Rolle spielen.
Identitätsmanagement
Um in der Online-Welt eine klare Rechenschaftspflicht herzustellen, verlangen gängige IKT-Systeme im Allgemeinen von den Nutzern, dass sie ihre wirklichen Namen und weitere persönliche Daten angeben und durch digitale Zertifikate belegen. Häufig ist jedoch eine Angabe des Benutzernamens nicht erforderlich. So genannte „private credentials“ (geschützte Berechtigungsnachweise) oder „minimum disclosure certificates (Mindestoffenlegungs-Zertifikate) bieten Möglichkeiten, die Privatsphäre zu schützen und Autorisierungen zu belegen und gleichzeitig die Identifizierbarkeit und Rechenschaftspflicht des Nutzers zu kontrollieren. Die Verfügbarkeit dieser Technologien hat Auswirkungen auf die Auslegung des Datenminimierungsprinzips und die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit, die besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Maß beschränkt werden sollte.
Wir empfehlen, dass Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene die Grundlagen der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor dem Hintergrund dieser
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 7
Technologien neu bewerten. Ferner empfehlen wir, dass Akteure des öffentlichen und privaten Sektors dazu beitragen, die für die Ausstellung und Interoperabilität solcher „Berechtigungsnachweise“ erforderliche Infrastruktur aufzubauen, und diese in ihren IKT-Systemen verwenden, wo dies zweckmäßig erscheint.
Offenlegung sicherheitsrelevanter Vorfälle
Ein effizienter Schutz personenbezogener Daten ist nur möglich, wenn Informationen über mögliche Risiken bei der Verarbeitung von Daten für die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten sowie über sicherheitsrelevante Vorfälle in Bezug auf solche Daten, angemessen und zeitnah mitgeteilt werden.
Wir empfehlen, dass die Europäische Kommission umfassende Rechtsvorschriften zur Meldung von Sicherheitsverstößen erlässt. Damit sollen nicht nur Datenschutzbehörden sondern auch der Einzelne in die Lage versetzt werden, diese Vorfälle besser zu erkennen und darauf zu reagieren. Die Bürger sollen besser verstehen, inwieweit sie von Vorfällen im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Schutz ihrer persönlichen Daten betroffen sind und wie sie angemessen darauf reagieren können. Ferner empfehlen wir, dass Normungsgremien sich mit den Formaten und Protokollen befassen, mit denen IKT-Systeme auf der Nutzerseite bei der Interpretation dieser Meldungen unterstützt werden.
Zertifizierung
Die Schaffung rein wirtschaftlicher Anreize für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen war bislang wenig erfolgreich. Daher sollte auf anderen Wegen versucht werden, die Motivation für die Einhaltung des Datenschutzes zu fördern. Beispielsweise sollten die Mitgliedstaaten Tools für Unternehmen entwickeln, mit denen diese eine Zertifizierung oder Selbstzertifizierung in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durchführen können, wenn sie sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Die Mitgliedstaaten sollten Zertifizierungsprogramme fördern und verfolgen, an denen auch Verbraucherverbände beteiligt werden: Sie sollten Steueranreize für Unternehmen schaffen, die sich an die Bestimmungen halten, und erwägen, ob sie Unternehmen, die eine Datenschutz-Zertifizierung durchführen, bestimmte Meldepflichten erlassen (wie in der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen schweizerischen Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) ). Es sollten wirksame Sanktionen (und Entschädigungsregelungen) für Verstöße gegen das Datenschutzrecht vorgesehen werden (z. B. Sanktionen auf Tagessatzbasis oder Schadenersatzpflichten).
Wir empfehlen, dass die Europäische Kommission die Entwicklung von Datenschutz-Zertifizierungsprozessen unterstützt und beispielsweise in
Siehe unter http://www.admin.ch/ch/e/rs/235_13/.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 8
Bezug auf Steuern und andere Bereiche Rechtsvorschriften entwickelt, um Anreize für eine solche Zertifizierung zu bieten. Wir empfehlen außerdem, dass Normungsgremien dazu beitragen, Kriterienwerke für die Datenschutz-Zertifizierung zu standardisieren. Überwachungsinstrumente und beste verfügbare Techniken sind dabei wichtige Bestandteile eines umfassenden Zertifizierungsrahmens.
Überwachungsinstrumente
Für Datenschutzbehörden ist es schwierig, Systeme, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu kontrollieren und zu prüfen. Auch die Industrie verfügt nicht über angemessene Instrumente, um interne Datenschutzprüfungen durchzuführen. Die modernen Technologien und der aktuelle rechtliche Rahmen bieten nicht die Mittel, mit denen eine leichte Überwachung und Kontrolle der Datenverarbeitung durch die für die Verarbeitung verantwortlichen Stellen (Data controllers) möglich ist. Die Kontrollbefugnisse müssten durch standardisierte Überwachungsinstrumente, die Datenschutzbehörden einen automatisierten Zugriff bzw. eventuell einen Fernzugriff ermöglichen, kontinuierlich und sachgerecht durchgesetzt werden. Außerdem sollten diese Instrumente eine unbestreitbare Rückverfolgbarkeit der Systeme möglich machen. Dadurch könnten die Überwachungsinstrumente zur Verbesserung der Kontrollverfahren und Erleichterung der Analyse von Datenschutzverletzungen beitragen; und schließlich können sie helfen, die Verarbeitung von Daten transparent zu machen und die Nutzer besser darüber zu informieren.
Wir empfehlen, dass die Europäische Kommission die Forschung im Bereich Datenschutz-Überwachungsinstrumente im Hinblick auf verlässliche und vertrauenswürdige Prüfverfahren finanziell unterstützt; diese Instrumente sollten dann systematisch von den Datenverarbeitern angewendet werden, um eine kontinuierliche Überwachung des Datenschutzes sicherzustellen; auch die Datenschutzbehörden sollten diese Instrumente verwenden, um ihre Kontrolltätigkeit zu automatisieren.
Beste verfügbare Techniken
Um eine frühzeitige und wirksame Prüfung und Zertifizierung von Systemen für die Erhebung und Verarbeitung von Daten zu ermöglichen, benötigen Industrie und Datenschutzbehörden eine Reihe sektorspezifisch festgelegter „bester verfügbaren Techniken“ (BVT) in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Dadurch könnte die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen checklistenartig geprüft und ein Basis-Zertifikat erstellt werden, auf das sich weitere Analyseund Überwachungstools stützen können.
Wir empfehlen, dass die Kommission ein Rechtsinstrument vorschlägt, in dem die geforderten Strukturen und Verfahren für die Ermittlung der BVT festgelegt werden. In diesem Instrument sollte die Einbeziehung aller relevanten Akteure vorgesehen werden, deren Arbeitsergebnisse den
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 9
Aufsichtsbehörden und öffentlichen und privaten Organisationen, die diese Systeme umsetzen, als primäre Leitlinien dienen könnten.
Anreize und Sanktionen
Ein allgemeines Defizit besteht darin, dass die für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Stellen nicht wirklich motiviert sind, die Bestimmungen des Datenschutzrechts einzuhalten. Viele Datenschutzbehörden können nur kleinere Verstöße durch die datenverarbeitenden Stellen feststellen, so dass eine unvorschriftsmäßige Verarbeitung von Daten häufig unbemerkt bleibt. Außerdem sind aufgrund der größtenteils geringfügigen Sanktionen kaum wirtschaftliche Anreize für ein datenschutzkonformes Verhalten gegeben.
Wir empfehlen, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ein System von Anreizen fördern, das mit einem auf den besten verfügbaren Techniken basierenden Zertifizierungsprogramm und wirksamen wirtschaftlichen Sanktionen verbunden ist und mit geeigneten Instrumenten überprüft und beaufsichtigt werden kann.
Welche Daten sind personenbezogen?
Trotz der Anstrengungen, die die Artikel-29-Datenschutzgruppe vor kurzem unternommen hat, um den Begriff „personenbezogene Daten“ zu klären, ist dieser Begriff noch immer umstritten. Selbst in den Fällen, in denen die Industrie davon überzeugt ist, keine personenbezogenen Daten zu verwenden, sollte eine Analyse der Datenschutzrisiken durchgeführt und das entsprechende System so entwickelt werden, damit diese Risiken so gering wie möglich gehalten werden. In einigen Fällen können Daten zu personenbezogenen Daten werden, speziell wenn im Zuge des Fortschritts die technischen Mittel verfügbar werden, die dazu verwendet werden könnten, eine Person zu identifizieren. Daher müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Daten – auch unbeabsichtigt – zu personenbezogenen Daten werden.
Wir empfehlen ENISA, eine Methodik zur Folgenabschätzung für den Datenschutz (Privacy Impact Assessment) zu entwickeln. Der Industrie legen wir nahe, grundsätzlich bei der Festlegung ihrer Strategie zur Sicherung ihrer Daten Folgenabschätzungen für den Datenschutz vorzunehmen. Außerdem empfehlen wir der Industrie angemessene Lösungen zum Schutz individueller Daten zu entwickeln, unabhängig davon, ob diese Daten personenbezogen sind.
Social Sorting
Eine Sortierung von Daten nach sozialen Gesichtpunkten („social sorting“), wie z. B. verhaltensorientiertes Marketing, kann die Privatsphäre von Menschen verletzen, auch wenn die verarbeiteten Daten nicht personenbezogen sind. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind auf verschiedene Rechtsvorschriften
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 10
verteilt und bieten keinen wirksamen Schutz der Privatsphäre in den genannten Bereichen.
Wir empfehlen, dass die Kommission einen umfassenden Rechtsrahmen für jegliche Verarbeitung von Daten über Personen ausarbeitet und verabschiedet, unabhängig davon, ob diese Daten personenbezogen sind oder nicht. Praktisch gesehen könnte das bedeuten, dass ein kompletter Prüfpfad für Datenverarbeitung und Datenquellen sowie mehr Transparenz für die Betroffenen vorgeschrieben wird. Ferner empfehlen wir, dass die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können.
Privatsphäre, Datenschutz und Raum
Die Informationsgesellschaft stellt uns vor die Aufgabe, personenbezogene Daten der Bürger innerhalb der europäischen Rechtsprechung zu behalten. Durch die Digitalisierung des privaten Bereichs und seiner Grenzen bietet der Begriff des digitalen Territoriums (Digital Territory) die Möglichkeit, die Begriffe Territorium, Eigentum und Raum in digitalen Umgebungen einzuführen. Es sollen Instrumente entwickelt werden, mit denen der Nutzer Nähe und Distanz im digitalen Raum – im legalen und im sozialen Sinne – nach dem Vorbild des Schutzes seiner Privatsphäre in der realen Welt wahren kann.
Wir empfehlen, dass die Artikel-29-Datenschutzgruppe und die Europäische Kommission die Möglichkeit ausloten, den Begriff des Territoriums auf die Informationsgesellschaft anzuwenden und beispielsweise das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung auf die Online- Welt auszuweiten.
Künftige Arbeit
Einige der festgestellten Defizite beziehen sich auf Gefahren für den Datenschutz durch neue Geschäftsmodelle, die den einzelnen Verbraucher über die Erstellung von Verhaltensprofilen (behavioural profiling) ins Visier nehmen. Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass diese Fragen vor kurzem im Kontext von Untersuchungen zum Wettbewerb in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der EU aufgeworfen aber nicht beantwortet wurden, und empfiehlt, dass ENISA eingehendere Untersuchungen dieser Fragen unter besonderer Berücksichtigung der Verhaltensökonomie in Auftrag gibt. Die Arbeitsgruppe stellt ferner fest, dass einige Aufsichtsgremien und die Wirtschaft zwar behaupten, geeignete Anreize für eine befriedigende Selbstregulierung seien 2, 3 vorhanden, die vorliegende wissenschaftliche Forschung dies aber nur sehr
Siehe unter http://www.heinz.cmu.edu/~acquisti/economics-privacy.htm. Tseng, Jimmy C: An Economic Approach towards Privacy Enforcement, Präsentation auf dem Workshop PRIME/ERIM Privacy for Business, Rotterdam, Dezember 2004. Siehe unter https://www.prime-
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 11
unzureichend belegt. Möglicherweise muss darüber nachgedacht werden, ob neue Datenschutzgrundsätze und Marktstrukturen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Wettbewerbskräfte den Schutz der Privatsphäre stärken (statt ihn zu unterminieren). ENISA ist in seiner Rolle als unabhängiger Vermittler der EU-weiten Netz- und Informationsanalyse sehr gut in der Lage, solche Forschung zu fördern und dafür zu sorgen, dass die Schlussfolgerungen daraus in die EU-Politiken einfließen.
Wir empfehlen, dass ENISA weitere Forschungsarbeiten zum Thema Datenschutz und Technologie in Auftrag gibt, um ein fundierteres Verständnis der Problematik zu erlangen. Vorrangig ist dabei eine umfassende Analyse der Marktstruktur von Online-Diensten, die durch Werbung unterstützt werden, und des wirtschaftlichen Einflusses insbesondere von Verhaltensprofilen unter dem besonderen Gesichtspunkt der wirksamen Anwendung der Datenschutzgrundsätze und der Selbstbestimmung der Betroffenen. In dieser Untersuchung sollte eine kritische Evaluierung der potenziellen Wirksamkeit der Selbstregulierung vorgenommen und außerdem untersucht werden, ob Divergenzen bei der Definition des Begriffs der personenbezogenen Daten dazu führen, dass Akteure die unterschiedlichen regulatorischen Bestimmungen in den
Mitgliedstaaten ausnutzen. .
project.eu/events/external/ERIM%20Privacy%20for%20Business%20Workshop /Tseng3.ppt. Reidenberg, Joel R., Paul M. Schwartz: Data-Protection Law and On-Line Services: Regulatory Responses, Brüssel, 1998, http://ec.europa.eu/ justice_home/fsj/privacy/docs/studies/regul_en.pdf. Bohm, Nicholas, Richard Clayton: Open Letter to the Information Commissioner, Foundation for Information Policy Research, März 2008, http://www.fipr.org/080317icoletter.html.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 12
3. Sylvias Daten: ein Lehrstück
In diesem Kapitel beschreiben wir ein realistisches Nutzer-Szenario, das viele der im vorangehenden Kapitel aufgeführten Defizite und Probleme veranschaulicht, auf die wir im nächsten Kapitel näher eingehen werden.
Sylvia hat in letzter Zeit Datenschutzprobleme. Seit einiger Zeit wird in ihrem bevorzugten Internet-Portal Werbung angezeigt, die beunruhigende Bezüge zu Aspekten ihres Privatlebens hat. Teilweise bezieht sie sich sogar auf ein Krankheitsbild, über das sie im Internet recherchiert hat. Sylvia ist besorgt, denn sie hat darauf geachtet, sich bei ihren Recherchen auf keiner Website einzuloggen und keine persönlichen Daten eingegeben, anhand derer man sie identifizieren könnte. Außerdem findet sie es seltsam, dass sie, wenn sie bestimmte für sie interessante Werbeanzeigen anklickt, weniger günstige Angebote erhält als auf dem Computer einer Freundin. Sie glaubt, dies könnte etwas mit „Cookies“ zu tun haben, doch wenn sie versucht, die Funktionsweise verschiedener Arten von Cookies und die Möglichkeiten, sie zu kontrollieren, zu verstehen, findet sie das alles sehr verwirrend. Löscht sie jedoch alle Cookies und deaktiviert ihre Verwendung in ihrem Browser, wird das Surfen auf den meisten ihrer Lieblings-Websites sehr umständlich.
Sie weiß, dass sie nach den Datenschutzgesetzen ihres Landes das Recht hat, zu erfahren, was Organisationen jeder Art über sie wissen, doch wenn sie die Datenschutzerklärungen der Websites anschaut, die sie gern nutzt, ist sie verwirrt, denn dort wird behauptet, dass keine persönlichen Daten erfasst werden, solange sie sich nicht registriert und einloggt. Deshalb weiß sie nicht, wie sie vorgehen soll, um ihren gesetzlichen Anspruch auf Offenlegung dieser Vorgänge geltend zu machen.
Manchmal gibt Sylvia ihre E-Mail-Adresse und Handynummer auf
Internetseiten an, die Online-Dienste anbieten, ebenso bei lokalen Geschäften, in denen sie einkauft. Sie stellt fest, dass sie nach dem Besuch anderer Geschäfte manchmal viele E-Mails und SMS mit Werbung für die Art von Produkten erhält, die sie gesucht hat. Sie fragt sich langsam, ob diese Werbung mit den kleinen elektronischen Etiketten zusammenhängen könnte, die sie auf einigen erworbenen Produkten bemerkt hat. Diese Werbung erscheint auch auf dem Web-Browser ihres Handys, wenn sie in der Stadt unterwegs ist, und es ärgert sie, dass sie die Bandbreite, für die sie bezahlt, für das Aufrufen einer Opt-out- Seite verbrauchen muss. Wenn sie sich von diesen Seiten oder Diensten abmeldet, hat sie aber oft den Eindruck, weiterhin ziemlich aufdringliche Werbung von noch mehr Firmen zu bekommen.
Sylvia engagiert sich aktiv für ein umstrittenes politisches Ziel. Ihre Aktivitäten sind zwar legal, doch ihr Freund Michael (der manchmal ihren Computer benutzt) wurde bereits auf dem Weg zu Demonstrationen von der Polizei angehalten und musste bei der Einreise in ein anderes Land viele Fragen
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 13
beantworten. Es ist ihr klar, dass es offenbar irgendeine für sie nicht nachvollziehbare Verbindung zwischen ihrem Internetnutzungsverhalten, ihren Wegen durch die Stadt und den von ihr gekauften Produkten gibt. Sie fragt sich, wie lange diese Daten aufbewahrt werden und ob und unter welchen Bedingungen nach dem Recht ihres Landes die Polizei Zugang dazu hat. Manchmal liest sie in den Medien Berichte über solche Gesetze, doch diese sind in Einzelheiten immer widersprüchlich und scheinen fast absichtlich verwirrend zu sein. Auf dem Weg zur nächsten Demonstration wird ihr Auto von der Polizei angehalten, und sie wird zu Farbsprühdosen und Werkzeugen, die sie kürzlich für Reparaturen im Haushalt in einem Baumarkt gekauft (und bar bezahlt) hat befragt. Außerdem will man von ihr wissen, warum sie eine bestimmte politische Website liest. Zu Hause bemerkt sie dann, dass die gekauften Waren mit RFID- Etiketten versehen sind, doch sie hat keine Ahnung, wie die Polizei von der Website wissen konnte.
Sie ruft die Hotline der Datenschutzbehörde in ihrem Land an. Es stellt sich heraus, dass die betreffende Website in einem anderen EU-Staat gehostet wird. Man rät ihr, sich an die Datenschutzbehörde in diesem Land zu wenden. Nach einer Reihe von E-Mails an die ausländische Datenschutzbehörde erhält sie eine Antwort von einer Person, die ihre Sprache und ihr Anliegen versteht. Man rät ihr, sich an die Website zu wenden, doch ihre E-Mails werden ignoriert oder mit wenig hilfreichen automatischen Antworten abgespeist. Schließlich schreibt sie einen Brief an die registrierte Kontaktadresse der Website, die auf der Seite selbst nicht aufgeführt ist, die sie aber schließlich über das öffentliche Register der „für die Datenverarbeitung Verantwortlichen“ findet. Sie hat jedoch ein Problem: Da sie dieser Website von Anfang nicht ganz getraut hat, hat sie sich unter einem erfundenen Namen registriert. Nach weiterer Korrespondenz mit der Datenschutzbehörde und der Website wird ihrem Wunsch schließlich entsprochen (sie muss jedoch in dem Brief das Passwort für ihr Konto angeben). Sie hat nicht wirklich eingesehen, warum sie ihren echten Namen und ihre Anschrift angeben musste (da sie ja ihren Login-Namen und ihr Passwort angegeben hat), hat aber nach längerer Diskussion mit der Datenschutzbehörde und der Website irgendwann aufgegeben. Nachdem sie mittels internationaler Postanweisung 15 Euro bezahlt hat (die Website akzeptierte keine Online- Zahlung), erhält sie einen Monat später einen ganzen Stapel Ausdrucke, auf denen zwar ihre Nutzung des E-Mail-Dienstes der Website protokolliert, jedoch nichts über „Cookies“ oder ihr Surfverhalten zu anderen Zeiten vermerkt ist, in denen sie nicht auf der Seite eingeloggt war. Genau um diese Informationen ging es ihr aber eigentlich (und vor allem darum, auf welchen Wegen diese Informationen möglicherweise an andere Websites oder die Behörden weitergegeben wurden). Sie wendet sich erneut an die Datenschutzbehörde, die ihr mitteilt, nach ihrer Auslegung des nationalen Datenschutzrechts sei die Website nicht verpflichtet, ihr diese Auskünfte zu erteilen. Sylvia ist inzwischen ziemlich enttäuscht darüber, wie kompliziert es ist, ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen und dass sie so wenig nützen, wenn es darum geht, etwas über die Fragen zu erfahren, die für den Schutz ihrer Daten online wirklich wichtig
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 14
sind. Sie hat eine lange Liste weiterer Unternehmen, an die sie schreiben könnte: die Geschäfte, in denen sie Waren mit elektronischen Etiketten gekauft hat, die anderen Websites, die sie nutzt, und natürlich ihren Internet-Anbieter (Internet Service Provider – ISP), doch das würde eine ganze Menge Geld kosten, und da die meisten Unternehmen behaupten werden, sie „nicht zu kennen“ erwartet sie auch nur dieselben unbefriedigenden Ergebnisse. Sie hat jedoch eine Freundin, die Rechtsanwältin und auf Datenschutz spezialisiert ist und sich ihres Falls annimmt. Nach monatelangen geduldigen Recherchen und einer Flut juristischer Korrespondenz kann sie schließlich die „RFID- Identifier“ und Cookies ermitteln, die ihrer Meinung nach dafür verantwortlich sind, dass die Polizei ihr auf dem Weg zur Demonstration diese Fragen gestellt hat. Doch die einzigen Unternehmen, die in der Lage waren, der Polizei Rückschlüsse auf ihre echte Identität zu ermöglichen, weigern sich, ihr weitere Auskünfte zu geben. Eine hilfsbereite Firma weist jedoch auf eine Bestimmung im Datenschutzgesetz hin, die sie zu Auskünften nicht verpflichtet sind, wenn es sich um eine „verdächtige Person“ handelt.
Sylvia kommt zu dem Schluss, dass sie die Kontrolle über ihre persönlichen Daten völlig verloren hat und ist sogar besorgt, dass sie nach all ihren Bemühungen, auf juristischem Wege ihre Rechte durchzusetzen, als „Unruhestifterin“ betrachtet und auf Listen gesetzt werden könnte, die ihr in Zukunft noch mehr Probleme bereiten und vielleicht Schwierigkeiten im Beruf, mit ihrer Krankenkasse und bei Bonitätsprüfungen machen könnten. Sie beschließt, ihre politischen Aktivitäten einzustellen, jegliche Etiketten von den in ihrem Besitz befindlichen Gegenständen zu entfernen, einen neuen Computer zu kaufen, ihren Internet-Anbieter zu wechseln, alle Online-Konten zu schließen und ein Prepaid-Handy zu benutzen, doch sie ist nicht sicher, in welchem Umfang ihre Tätigkeiten immer noch mit ihrer Person in Verbindung gebracht werden können. Sie erzählt ihren Freunden von ihren surrealen Erfahrungen mit der Datenschutz-Bürokratie, doch die glauben ihr nicht so recht und glauben, dass sie langsam etwas wunderlich wird. Schließlich hat Europa ihres Wissens die strengsten Datenschutzgesetze und die meisten Menschen, die Medien und die Politiker scheinen sich um diese Frage keine ernstlichen Sorgen zu machen.
Sylvia erfährt jedoch von einem neuen Software-Paket, das mit einer Reihe beliebter Websites funktioniert, die in Bezug auf den Datenschutz einen guten Ruf haben. Mit diesem Paket kann sie einen kompletten Datenbestand auf ihren Computer herunterladen, der Auskunft über all ihre Interaktionen mit einer Website gibt. Sie ist überrascht, wie detailliert ihr Surfverhalten protokolliert wird, und stellt außerdem fest, dass ein Teil dieser Daten – über Cookies – zu Werbezwecken an andere Unternehmen weitergegeben wurde. Sie wählt einen Internetanbieter, der an diesem Programm teilnimmt und kann so ermitteln, welche „IP-Adresse“ sie zu jedem Zeitpunkt hatte. Mit diesen Informationen kann sie auf andere Websites gehen und automatisch abrufen, welche Daten diese über ihre Besuche auf anderen Websites haben (allerdings nur in einigen EU-Ländern, die diese Informationen als „personenbezogene Daten“
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 15
anerkennen). Das Softwarepaket verfügt sogar über eine Analysefunktion, mit der sie vergleichen kann, wie lange verschiedene Websites diese Daten über ihr Online-Verhalten aufbewahren und ob dies der jeweiligen Datenschutzerklärung entspricht (dabei stellt sie jedoch fest, dass die Datenschutzerklärungen der meisten Seiten zu unklar sind, um diese Funktion zu nutzen). Außerdem funktioniert das Software-Paket nur bei einer begrenzten Zahl von Websites und einige der Seiten, die sie besonders nützlich findet, beteiligen sich nicht an diesem Download-Dienst. Überraschenderweise beginnen aber einige der innovativsten Websites in den USA, den Download dieser „Attention-Daten“ freigeben. Dennoch hat sie gelernt, das Kleingedruckte sehr genau zu lesen, weil ihr klar ist, dass Dritte, die Zugriff auf diese Daten erhalten, daraus Rückschlüsse auf ihre ganz persönlichen Gedanken ziehen könnten.
Ihre Anwältin hat auch gute Nachrichten. Nach mehr als zwei Jahren hat sie ihr Verfahren vor einem vertraulichen „Datentribunal“ gewonnen, und die Polizei hat anerkannt, dass nie Anlass bestand, sie als „verdächtige Person“ zu betrachten. Endlich kann sie aufdecken, dass die Unternehmen, mit denen sie zu tun hatte, eine Reihe von Daten zu ihrem „elektronischen Leben“ gegenüber der Polizei offengelegt haben. Die schlechte Nachricht ist, dass diese Offenlegung nach den geltenden Verfahren erfolgte (sie galten zum damaligen Zeitpunkt angesichts der vorliegenden Informationen und der Umstände als „angemessen“), so dass sie gegen die Polizei und die verschiedenen Unternehmen nichts in der Hand hat, womit sie eine Entschädigung für alle Unannehmlichkeiten und (vorsichtig ausgedrückt) bürokratischen Hürden einfordern könnte, mit denen sie zu kämpfen hatte. Offenbar sind alle „Offiziellen“ der Meinung, dass alles richtig gemacht wurde.
Sylvia fragt sich jetzt, warum noch jemand riskieren würde, sich für soziale Veränderungen politisch zu engagieren, wenn das so beunruhigende Folgen haben kann. Sie weiß, dass die Demokratie ein unvollkommenes System ist und das Recht manchmal willkürlich erscheint, doch sie hat den Eindruck, dass das Leben mit den modernen elektronischen Medien von politischem Engagement abschreckt und einem unheimlichen Überwachungsstaat Tür und Tor öffnet. Alles in allem hat sie genug von der Politik (und dem Leben online), doch sie fragt sich, welche Art von Demokratie ihre Kinder erben werden, wenn sich alle so entscheiden. Sie weiß, ohne die Hilfe ihrer Freundin, der Anwältin für Datenschutz (deren Honorar sie sich nicht hätte leisten können), hätte sich nie herausgefunden, was ihr widerfahren war. Vielleicht hätte das Software-Paket für den Abruf und die Verwaltung ihrer personenbezogenen Daten geholfen, wenn sie es früher gefunden hätte, denn es hätte ihr gezeigt, wie stark sie sich durch ihr Online-Verhalten Datenschutzrisiken aussetzt, doch sie hat gelesen, dass das Unternehmen diese Software aus ihrem Programm genommen hat. Offenbar haben sich zu wenige Menschen genug Sorgen um den Schutz ihrer Daten gemacht, dass mit der Software kein Gewinn zu erzielen war, und die großen Websites, die sie wirklich gern besuchte, waren ganz und gar nicht an einer Beteiligung interessiert.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 16 Links
Sehr viel ausführlichere Szenarien finden Sie (in englischer Sprache) bei den SWAMI „Dark Scenarios“ unter http://is.jrc.es/pages/TFS/documents/SWAMI_D2_scenarios_Final_ESvf_003.p df.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 17
4. Datenschutzlücken und Herausforderungen
Im Folgenden sind die zwölf wichtigsten Datenschutzlücken aufgeführt, die die Arbeitsgruppe zwischen der Datenschutzrichtlinie und der Wirklichkeit der Entwicklungen im sozioökonomischen Umfeld festgestellt hat. In den einzelnen Abschnitten wird zunächst die ermittelte Lücke beschrieben; dann folgt eine Liste der Herausforderungen für die technische Forschung und Entwicklung (FuE), den Gesetzgeber und im Kommunikationsbereich.
4.1 Datenschutz und digitale Integration
Ein entscheidendes Defizit ist das mangelnde Bewusstsein und Verständnis für Datenschutzfragen bei den einzelnen Nutzern und ihre Unfähigkeit, umsichtig zu handeln.
Konkrete Sicherheitslücken
Viele Menschen sind sich der erheblichen Datenschutzprobleme überhaupt nicht Die Bürger sind sich der Datenschutzlücken bewusst, die aus der Verwendung der neuen Datenerfassungstechnologien, nicht bewusst bzw. sozialen Netzwerke, allgegenwärtigen Technologien usw. entstehen. Anderen nicht in der Lage, in sind bestimmte Formen der Datenverarbeitung nicht geheuer, doch das gesamte der gegenwärtigen Ausmaß der Folgen ihres Handels für den Schutz ihrer personenbezogenen IKT-Landschaft ihre personenbezogenen Daten ist ihnen nicht klar. Wieder andere sind sich der Datenschutzprobleme Daten zu schützen. bewusst, wissen aber nicht, was sie tun können, um ihre Privatsphäre zu schützen. Diejenigen, denen der Schutz ihrer Daten wichtig ist, weigern sich oft, an der digitalen Welt teilzunehmen, und können somit nicht vom Nutzen der Informationsgesellschaft profitieren. Wer die Vorteile nutzen will, gibt häufig unter dem Eindruck, keine andere Wahl zu haben, die Bemühungen um den Schutz der Privatsphäre auf.
Für Nutzer, die wissen, wie sie ihre Privatsphäre schützen können, sind die Rechtsbehelfe sind zeitaufwändig und notwendigen Schritte unter Umständen zu kostspielig oder umständlich. Das gilt manchmal unwirksam auch für Situationen, in denen ihre Datenschutzrechte verletzt wurden. Rechtsbehelfsmaßnahmen sind meist zeitaufwändig, und in manchen Fällen können die Auswirkungen von Datenschutzverletzungen ohnehin nicht rückgängig gemacht werden.
Bewusstsein, Verständnis und die Fähigkeit zum wirksamen Handeln können Faktoren sein, die die Gesellschaft in „Datenschutz-Bemittelte und Datenschutz- Unbemittelte“ spalten.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 18
Die Informationsgesellschaft muss das Problem der „digitalen Integration“ in Datenschutz- Instrumente sind nicht Bezug auf die IKT bewältigen und die IKT benutzerfreundlicher gestalten. Dass benutzerfreundlich datenschutzrelevante Auswirkungen häufig auf das Verhalten der Nutzer genug zurückzuführen ist, macht die Aufgabe der digitalen Integration noch dringlicher, wenn es darum geht, die personenbezogenen Daten z. B. von Älteren oder von Menschen mit Behinderungen zu schützen. Die Benutzerfreundlichkeit ist ein wichtiges und noch nicht hinreichend gelöstes Problem bei der Entwicklung von Datenschutzinstrumenten.
Besonders groß ist der Bedarf an digitaler Integration auf dem Gebiet des Junge Menschen müssen einbezogen Datenschutzes bei jungen Menschen, d. h, Kindern und Jugendlichen: Bei werden jungen Menschen ist die Schwelle zur IKT-Nutzung niedrig. Oft lassen sie sich aber besonders leicht von Anbietern, die Spiele oder spielerische Anwendungen anbieten, dazu verleiten, Angaben über ihre Person und möglicherweise auch über Verwandte und Freunde zu machen.
Lösungsvorschläge
Bei der Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit für Datenschutzfragen sind unterschiedliche Ansätze für verschiedene Zielgruppen erforderlich. Kinder müssen z. B. anderes angesprochen werden als ältere Menschen. Humorlose Schulbücher mit erhobenem Zeigefinger sind wenig geeignet, ein verantwortliches Datenschutzverhalten zu vermitteln. Stattdessen müssen die Zielgruppen über Beispiele erreicht werden, die für ihre Lebenssituation relevant sind, sei es in der Schule, im Kindergarten, in einem Unternehmen oder anderen Situationen.
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Bei der Entwicklung von IKT-Systemen jeder Art, die mit der Verarbeitung Ethische Anforderungen und personenbezogener Daten verbunden sein könnte, sollten ethische Datenschutzvorkeh- Anforderungen und Datenschutzvorkehrungen von Anfang an berücksichtigt rungen in die IKTwerden. IKT-Systeme sollten die Nutzer in die Lage versetzen, ihre Privatsphäre Entwicklung einbinden zu schützen und ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen, anstatt größere Bevölkerungsgruppen auszuschließen. Die Integration älterer Menschen wird bereits im Rahmen des Projekts SENIOR in Angriff genommen; das Projekt soll eine systematische dialoggestützte Bewertung der sozialen, ethischen und datenschutzbezogenen Probleme vornehmen, die im Kontext IKT und Altern von Belang sind.
Die Entwicklung nutzerfreundlicher Unterstützungswerkzeuge wie z. B. Den Nutzern Unterstützungswerk- „Datenschutz-Assistenten“ – möglicherweise als kostenloses Angebot der zeuge an die Hand Einzelstaaten für ihre Bürger – könnte vorteilhaft sein, um den Nutzern geben Datenschutzbewusstsein zu vermitteln. So könnte beispielsweise ein „Datenschutz-Assistent“ in Form eines Browser-Plugins die Nutzer vor den Auswirkungen der Eingabe privater Daten auf einer Website warnen (z. B.
http://seniorproject.eu/.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 19
Geburtsname der Mutter, Kenn-Nr. usw.). Solche Tools könnten auch eingesetzt werden, um angemessene Datenschutz-Standardeinstellungen bei der Konfigurierung von Internetzugangs-Software und Identitäts-Management- Systemen vorzunehmen. Durch die direkte Einbindung solcher automatisierter „Assistenten“ in Standard-IKT-Systeme könnten Nutzer viel über die Auswirkungen ihres Verhaltens auf ihren individuellen Datenschutz lernen.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Sowohl die Europäische Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) als auch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) legen fest, dass die betroffenen Personen das Recht haben, bestimmte Auskünfte zu erhalten. Diese dürfen nicht juristisch verklausuliert, sondern müssen für alle Betroffenen verständlich formuliert sein. Für Online- Dienste hat die Artikel-29-Datenschutzgruppe Stellungnahmen zur Erfüllung dieser rechtmäßigen Anfragen abgegeben, z. B. in den Dokumenten WP 43 und WP 100. Darüber hinaus sind in WP 147 Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Kinder über sie betreffende Datenschutzfragen beschrieben.
Diese Empfehlungen werden bisher leider nur selten umgesetzt, und manchmal Rechtsvorschriften und Durchsetzungsmaßfehlen selbst grundlegende Informationen. Deshalb müssen die Vorschriften für nahmen müssen die Auskunftserteilung gegenüber betroffenen Personen noch verbindlicher und harmonisiert werden. am besten EU-weit harmonisiert festgelegt werden. In der Diskussion sollten außerdem beispielhafte Verfahren für die Benachrichtigung der betroffenen Personen und die Bereitstellung weiterer Informationen hervorgehoben werden. Der Prozess der Information und Sensibilisierung der betroffenen Personen sollte außerdem in Datenschutz-Zertifizierungsprogrammen bewertet werden.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
In den Medien sollten regelmäßig Dokumentationen mit visuellen Darstellungen Die Öffentlichkeit muss informiert und spezifischer Gefahren ausgestrahlt werden. Broschüren sowie audiovisuelle geschult werden. Medien (z. B. in der Art des Materials von „YOU decide“) könnten so auf die potenziellen Gefahren einer allgegenwärtigen Überwachung hinweisen und die Bürger für diese Problematik sensibilisieren. Es sollten Simulationen verfügbar sein, die zeigen, welche Folgen die Preisgabe persönlicher Daten in verschiedenen Zusammenhängen haben kann. Dadurch können die Bürger ein Gefühl dafür entwickeln, welche Risiken langfristig für viele ihrer persönlichen Daten, vor allem für besonders sensible und persönlichkeitsbezogene Daten bestehen. In Schulen kann das Datenschutzbewusstsein der Schüler mit Rollenspielen gefördert werden, in denen beispielsweise der Einfluss deutlich wird, den Daten, die in soziale Netze gestellt wurden, noch Jahre später auf Bewerbungsgespräche haben können.
Solche Aktionen fanden in verschiedenen Schulen am 2. Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2008 statt. Siehe auch online unter:
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 20
Wichtig ist auch die tägliche Erziehungsarbeit in der Familie. In der nichtdigitalen Welt existieren bereits verschiedene Ratgeber für den Schutz der Privatsphäre mit Vorschlägen, wie Eltern ihren Kindern z. B. vermitteln können, nein zu sagen, wenn ihre körperliche Privatsphäre verletzt wird, oder dass sie nicht mit Fremden mitgehen dürfen. Die Eltern sollten jedoch auch in die Lage versetzt werden, Kindern beizubringen, wie sie sich in der digitalen Welt schützen können. Es ist aber auch umgekehrt denkbar, dass Kinder ihren Eltern oder Großeltern die Auswirkungen der IKT auf die Privatsphäre erklären und ihnen den Umgang mit Datenschutzinstrumenten beibringen.
Lehrkräfte, Familien, Medien und staatliche Stellen sollten sich im – wahrscheinlich lebenslangen – Bildungs- und Lernprozess aller Bürger engagieren, in dem es darum geht, datenschutzrelevante Informationen (z. B. Datenschutzrichtlinien oder -qualitätssiegel) zu verstehen und richtig mit Datenschutzrisiken umzugehen.
Links
Artikel-29-Datenschutzgruppe: Empfehlung zu einigen Mindestanforderungen für die Online-Erhebung personenbezogener Daten in der Europäischen Union, 5020/01/EN/Final, WP 43, angenommen am 17. Mai 2001, http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2001/wp43de.pdf.
Artikel-29-Datenschutzgruppe: Stellungnahme 10/2004 zu einheitlicheren Bestimmungen über Informationspflichten, angenommen am 25. November 2004, 11987/04/DE, WP 100, http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2004/wp100_de.pdf.
Artikel-29-Datenschutzgruppe: Arbeitspapier 1/2008 zum Schutz der personenbezogenen Daten von Kindern (Allgemeine Leitlinien und Anwendungsfall Schulen), 00483/08/DE, WP 147, angenommen am 18. Februar 2008, http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2008/wp147_de.pdf.
Norwegische Datenaufsicht in Zusammenarbeit mit der norwegischen Direktion für allgemeine und berufliche Bildung und dem norwegischen Technologierat: YOU decide … Thoughts and facts about protecting your personal data (DU entscheidest … Gedanken und Fakten zum Schutz der persönlichen Daten), Januar 2007, http://www.dubestemmer.no/pdf/english-brochure.pdf.
SENIOR – Social Ethical and Privacy Needs in ICT for Older People (Soziale, ethische und Datenschutzanforderungen in der IKT für ältere Menschen), Projekt des 7. Rahmenprogramms, 2008-2009, http://seniorproject.eu/.
http://www.coe.int/t/e/legal_affairs/legal_co-operation/ data_protection/Data_Protection_Day_default.asp.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 21
4.2 Bessere Unterstützungswerkzeuge für Nutzer
Im Idealfall sollten die Bürger „allgegenwärtigen Datenschutz“ genießen, d. h. Unterstützungswerkzeuge helfen den eine standardmäßige Datenschutzvorrichtung, die ohne Konfigurations- und Nutzern, ihre Daten Verwaltungsaufwand die freie Weitergabe persönlicher Daten erlaubt, aber und Einstellungen zu gleichzeitig durch entsprechende Standardeinstellungen dafür sorgt, dass die überprüfen, zu steuern Betroffenen den gewünschten Schutz erhalten. Datenschutz und Datensicherheit und zu kommunizieren. werden dem Einzelnen wahrscheinlich immer einige Anstrengungen abverlangen. Das liegt daran, dass Datenschutz und Datensicherheit komplexe Konstrukte sind, die stark von der individuellen Situation und dem spezifischen Kontext abhängen, in dem Daten ausgetauscht oder offengelegt werden. Unterstützungswerkzeuge helfen den Nutzern, ihre Privatsphäre zu schützen, indem sie ihnen Mittel zur Überprüfung, Steuerung und Kommunikation an die Hand geben.
Konkrete Sicherheitslücken
Die heutige digitale Welt bietet keine umfassende „Datenschutzsuite“ für Die derzeit verfügbaren Endbenutzer, die ihnen hilft, alle Aspekte des Schutzes ihrer Daten zu verwalten, Instrumente sind sondern eine Vielzahl uneinheitlicher Instrumente, die meist nur sehr spezifische uneinheitlich Probleme lösen.
Außerdem verlangt die heutige Datenschutztechnologie dem Nutzer viel ab: er Die Verbraucher müssen erhebliche muss Identitäten verwalten, Geräte für Standortabfragen verbergen und den Anstrengungen Internetverkehr anonymisieren – nicht nur, wenn er vor dem Computer sitzt, unternehmen, um die sondern den ganzen Tag lang in verschiedensten Situationen von öffentlichen Datenschutztechnolo- Auftritten und Geschäftsterminen bis zu privaten Treffen. gie zu nutzen
Das einfache Modell, Hinweise und Wahlmöglichkeiten anzuzeigen, könnte Wenn man sie sich selbst überlässt, dazu führen, dass die meisten Nutzer sich einfach nicht die Mühe machen und machen sich viele den Datenschutz als elitäres Konzept einigen wenigen Datenschutz- Menschen Fundamentalisten überlassen. Selbst diejenigen, die bereit sind, in den Schutz möglicherweise nicht ihrer Daten zu investieren, können entweder durch Tricks dazu gebracht werden, die Mühe, ihre Privatsphäre zu mehr Daten offenzulegen als geplant oder einfach vor der Komplexität der schützen Datenverarbeitung kapitulieren.
Lösungsvorschläge
Helfen könnten hier besser integrierte und einfacher zu bedienende technologische Werkzeuge, die Interessierten angeboten werden oder in besonderen Situation verfügbar sind, z. B. wenn man Einzelheiten zu einer speziellen Datenerhebung erfahren möchte. Eine Möglichkeit wäre auch eine verbesserte Bildungsstrategie, um den Bürgern zu vermitteln, wie sie ihre Daten wirkungsvoll kontrollieren und verwalten können.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 22
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Die Benutzerfreundlichkeit ist bei solchen Hilfsmitteln besonders wichtig, da die Unterstützungswerkzeuge sollten leichter Betroffenen sie nicht zur Dateneinsicht nutzen werden, wenn sie kompliziert zu bedienen sein. und/oder teuer (bzw. zeitaufwändig) sind. Solche Instrumente könnten „Datenverfolgungsmechanismen“ einsetzen, um den Nutzern die Überprüfung ihrer eigenen Datenströme zu ermöglichen (wann, wo und zu welchem Zweck werden ihre persönlichen Daten weitergegeben?). Die Systementwickler sollten darin geschult und ausgebildet werden, Instrumente nach Leitlinien für die nutzerfreundliche Konzipierung und Umsetzung sicherer und datenschutzgerechter IKT-Systeme zu gestalten. Um eine korrekte Umsetzung rechtlicher Bestimmungen und Formulierungen in Nutzerschnittstellen sicherzustellen, müssen auch Datenschutzbehörden in diese Arbeit einbezogen werden.
In technische Standards wie z. B. RFID-Kommunikationsprotokolle könnten Rechtliche Informationen in auch zusätzliche Verweise auf geltende Rechtsvorschriften, die Identität des technische Protokolle Datenerhebers oder geplante Nutzungs- und Aufbewahrungsdauer aufgenommen einbinden. werden.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Um Datenschutzrichtlinien zugänglicher und verständlicher zu gestalten, wurden Standardisierte Piktogramme verschiedene Piktogramme vorgeschlagen, um Datenschutzkonzepte erleichtern das auszudrücken, ohne die Nutzer mit möglicherweise verwirrender Rechtssprache Verständnis rechtlicher zu belasten. Eine Standardisierung dieser Symbole könnte zur Vereinfachung Vorgaben von Hinweisen und Wahlmöglichkeiten beitragen. Die vorliegenden Vorschläge sind jedoch noch nicht auf das europäische Datenschutzrecht ausgerichtet.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Die Entwicklung von Unterstützungswerkzeugen für Nutzer sollte von den Aktive Unterstützung der Nutzer-Erziehung Staaten unterstützt werden. Besonders im Bereich des e-Government durch Staaten und (elektronische Behördendienste) und der e-Participation (Bürgerbeteiligung via Datenschutzbehörden Internet), wo die Staaten ihre Bürger direkt an der Verarbeitung ihrer Daten beteiligen, sollten sie ihnen beispielhafte Unterstützungswerkzeuge für Sicherheit und Datenschutz bereitstellen und ihren Bürgern beibringen, wie sie zu nutzen sind. Die Datenschutzbehörden sollten entsprechend ausgestattet und beauftragt werden, die Nutzer durch Information und Schulung zu unterstützen, datenschutzgeeignete Konfigurationsdateien oder, wenn möglich, Assistenten zum Download bereitstellen, Anweisungen zum Datenschutz in typischen Konfigurationen geben und einen allgemeinen Helpdesk anbieten. Avatare könnten eine interessante Möglichkeit bieten, Nutzern in leicht zugänglichen bildlichen Darstellungen die Online-Verwaltung von Personen und Teilidentitäten nahezubringen. Diese Aufgaben sind eng verknüpft mit den Lücken und Herausforderungen in den Bereichen Datenschutz und digitale Integration, Anträge auf Online-Dateneinsicht der Betroffenen und Informationen über sicherheitsrelevante Vorfälle.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 23 Links
Beispiele für Icon-Sammlungen zum Datenschutz wurden z. B. von Rundle und Mehldau vorgeschlagen.
Im Rahmen des Projekts PRIME wurden Anforderungen an das Design von Nutzerschnittstellen für Datenschutztools untersucht.
4.3 Das Recht auf Dateneinsicht: Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung
Artikel 12 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG garantiert jeder betroffenen Jede betroffene Person hat das Recht auf Person das Recht auf Dateneinsicht, also das Recht, vom für die Verarbeitung Dateneinsicht und - Verantwortlichen die Bestätigung zu erhalten, dass es Verarbeitungen sie berichtigung betreffender Daten gibt oder nicht gibt, sowie Informationen über die Zweckbestimmungen dieser Verarbeitungen, die Art der Daten und die Empfänger oder Kategorien der Empfänger, an die die Daten übermittelt werden. Außerdem hat gemäß Artikel 12 jede betroffene Person das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten, deren Verarbeitung nicht den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, insbesondere wenn diese Daten unvollständig oder unrichtig sind.
Die Gründe, aus denen dieses Recht ursprünglich begründet worden ist, sind vielfältiger und dringlicher geworden. Dieses Recht ist nicht nur ein „Sicherheitsnetz“, um in speziellen Fällen Entschädigungsverfahren zu erleichtern, es sollte auch als „Basismechanismus“ für gesellschaftspolitische Transparenz fungieren, um politische Entscheidungsträger zu warnen, wenn der Datenschutz in einem Sektor systemimmanent bedroht ist. Die Eurobarometer- Umfragen in den letzten fünf Jahren haben bestätigt, dass das Recht auf Dateneinsicht kaum bekannt und wenig genutzt wird – aus verständlichen Gründen, denn es ist für betroffene Personen frustrierend, zeitaufwändig und umständlich, bei Bedarf und in brauchbarer Form alle Auskünfte zu erhalten, auf die sie Anspruch haben.
Konkrete Sicherheitslücken
Die Dateneinsicht ist zum „Aschenputtel“ unter den Menschenrechten Die Online- Dateneinsicht geworden. Wenn es um die Informationsgesellschaft geht, ist viel von der erleichtert die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, der Innovation und der Bequemlichkeit für Ausübung der die Bürger die Rede. Wenn die Bürger jedoch verfolgen wollen, welche Daten Datenschutzrechte. von ihnen gespeichert werden, und verstehen möchten, wie daraus Rückschlüsse
http://identityproject.lse.ac.uk/mary.pdf. http://asset.netzpolitik.org/wp-upload/data-privacy-icons-v01.pdf. https://www.prime-project.eu/prime_products/reports/.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 24
gezogen werden, die sich auf ihre Behandlung auswirken, müssen sie einen formalrechtlichen Hindernislauf bewältigen, der aus der Feder von Dickens oder Kafka stammen könnte. Hier klafft eine große Lücke. Es fehlen einfachere Möglichkeiten für Bürger zur Ausübung ihrer Datenschutzrechte, besonders über die Online-Dateneinsicht, mit denen sich diese Schwelle deutlich senken ließe. Doch selbst bei Online-Diensten erhalten die Nutzer meist keine Einsicht in all ihre persönlichen Daten, einschließlich derjenigen, die in Log-Dateien gespeichert oder durch Erstellen von Profilen, Scoring oder Data-Mining- Systeme verarbeitet werden.
Bei der Verbesserung der Umsetzung geht es besonders darum, eine zufriedenstellende Authentifizierung der betroffenen Person sicherzustellen, die die Dateneinsicht beantragt. Hat der Authentifizierungsprozess Mängel, öffnet er die größte Datenschutzlücke überhaupt – „automatisch generierte“ Anfragen. Das ideale Werkzeug für die Authentifizierung zur Dateneinsicht ist jedoch verfügbar und bequem zu nutzen: „nutzerzentrierte“ Identitätsmanagement- Systeme, die dem Nutzer erlauben, Online-Beziehungen mit verschiedenen unverbundenen datenverarbeitenden Stellen zu verwalten, mit sicheren gegenseitigen Authentifizierungsmechanismen für alle Seiten.
Außerdem fehlt es an Verfahren zur Einsicht in pseudonyme Daten, die in der Die Online- Dateneinsicht sollte in Online-Welt besonders relevant ist, in der eine Person viele Kennungen haben datensparsamer Form kann. möglich sein
Lösungsvorschläge
Die Bürger sollten bei der Ausübung ihrer Datenschutzrechte, insbesondere in der Online-Welt, wirksamer unterstützt werden. Datenverarbeitende Stellen sollten Dateneinsicht gewähren, wo immer dies möglich ist.
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Damit die Nutzer ihre Datenschutzrechte unkompliziert wahrnehmen können, Datenverarbeitende Stellen sollten sind verständliche Nutzerschnittstellen notwendig. Datenverarbeitende Stellen nutzerfreundliches sollten die Dateneinsicht nicht auf die Masterdaten ihrer Kunden beschränken. Design für die Der Online-Lesezugriff ist normalerweise nicht problematisch, sofern der Nutzer Dateneinsicht bieten ordnungsgemäß authentifiziert wurde und die angefragten personenbezogenen Daten getrennt von anderen geschützten Informationen angezeigt werden können, doch die Berichtigung oder Löschung ist oft weniger leicht umzusetzen, vor allem, wenn dies im Widerspruch zu anderen Zielen steht. So sollten Nutzer beispielsweise nicht in der Lage sein, Prüfpfade oder digitale Beweismittel zu ändern. Vor allem die folgenden Möglichkeiten sollten erforscht werden: Strukturierung der Systeme der datenverarbeitenden Stellen zur Minimierung der Auswirkungen von Ausnahmen (z. B. Daten, die sich ausschließlich auf die betroffene Person beziehen und keine anderen Ausnahmen aktivieren)
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 25
strategische Optionen zur schrittweisen Verpflichtung datenverarbeitender Stellen, die Online-Identitäts-Beziehungen mit Nutzern unterhalten, Anträgen auf Online-Dateneinsicht sicher und im größtmöglichen praktikablen Umfang zu entsprechen.
Außerdem könnten den Nutzern Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die Werkzeuge für Nutzer, die die Ausübung von ihnen helfen, Anträge an die datenverarbeitenden Stellen zu stellen oder – bei Datenschutzrechten Bedarf – bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Solche Werkzeuge erleichtern können von den Funktionalitäten eines nutzergesteuerten Identitätsmanagements und maschinenlesbarer Datenschutzrichtlinien profitieren. Wichtig sind folgende Faktoren: Beseitigung von Barrieren für die Inanspruchnahme des Rechts auf Dateneinsicht, die der Situation des Online-Zugangs nicht angemessen sind. „Meta-Datenschutz“-Maßnahmen, die notwendig sind, um den Nutzer vor Einmischung oder Überwachung oder Diskriminierung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Rechts auf Dateneinsicht zu schützen, und Verfahren zur Wahrnehmung des Rechts auf Dateneinsicht gegenüber „indirekten“ datenverarbeitenden Stellen (z. B. Stellen, die Daten speichern, die nur mittels einer pseudonymen Kennung zu Einzelpersonen zurückverfolgt werden können).
Das Recht auf Einsicht in personenbezogene Daten erfordert einen irgendwie Datensparende Verfahren zur Einsicht gearteten Identitätsnachweis, damit die Daten nicht an unberechtigte Personen in eigene Daten weitergegeben werden. Wenn ein Nutzer unter einem Pseudonym Daten eingegeben hat, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Antrag tatsächlich von der Person kommt, die hinter diesem Pseudonym steht. Das erfordert angemessene – datensparende – Authentifizierungsmechanismen, u. a. sichere gegenseitige Authentifizierung des Nutzers und der datenverarbeitenden Stelle durch nutzerzentrierte Identitätsmanagement- Technologien, die für die Stellung und Erfüllung von Anträgen auf Online-Dateneinsicht angemessen sind, und ein höheres Authentifizierungsniveau, damit der Nutzer die Aktivierung der Online-Dateneinsicht bei einer bestimmten datenverarbeitenden Stelle eindeutig genehmigen kann.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Für Anbieter, die personenbezogene Daten im Internet oder anderen Online- Online-Dateneinsicht gesetzlich vorschreiben Szenarien verarbeiten, sollte die Gewährung von Online-Dateneinsicht und anderen Formen der Wahrnehmung von Datenschutzrechten so weit wie möglich gesetzlich vorgeschrieben sein.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 26
Darüber hinaus muss diskutiert werden, ob Pseudonyme, die keinen Nachweis Angemessene Pseudonyme für der Nutzeridentität in datensparsamer Form liefern (zumindest ohne die datensparsamen Notwendigkeit, die bürgerliche Identität offenzulegen), in der Datenverarbeitung Zugang fordern zugelassen werden sollten, da in einem solchen Fall die Nutzer ihre Datenschutzrechte nicht wahrnehmen können. Dazu könnte auch Folgendes erforderlich sein: Optionen für zusätzliche rechtliche Schutzmechanismen gegen erzwungene Dateneinsicht der betroffenen Person und ein behördlicher Rahmen zur Bewertung der Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Online-Zugangsmechanismen und Verfahren.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Die Nutzer sollten ebenso wie die datenverarbeitenden Stellen auf die Information der Bürger über ihre Datenschutzrechte der Nutzer und die Möglichkeit, sie wahrzunehmen, Datenschutzrechte aufmerksam gemacht werden.
Links
Im Rahmen des Projekts PRIME – Privacy and Identity Management for Europe (Datenschutz und Identitätsmanagement für Europa) im 6. Rahmenprogramm wurden Möglichkeiten der Integration der Online-Dateneinsicht in ein nutzergesteuertes Identitätsmanagement-System vorgeschlagen.
In manchen Ländern erhalten die Nutzer Online-Einsicht in ihre personenbezogenen Daten in der nationalen Registerdatei, einschließlich der Logdatei mit den Zugriffen auf ihre Daten, z. B. in Belgien („mijndossier/mondossier“) und Norwegen („minside“).
Eurobaromenter-Umfragen zum Datenschutz: Data Protection, Opinion Poll (Umfrage Datenschutz), Spezial Eurobarometer Nr. 196, Umfragewelle 60.0 – Europäische Meinungsumfragegruppe EWIV, Umfrage in Auftrag gegeben von der Generaldirektion Binnenmarkt, Referat E4 – Medien und Datenschutz, Dezember 2003, http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_196_data_protectio n.pdf. Data Protection in the European Union – Citizens’ perceptions, (Datenschutz in der Europäischen Union: die Sicht der Bürger), Analysebericht, Flash Eurobarometer No. 225, Umfrage der Gallup Organization Ungarn im Auftrag der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit, Februar 2008, http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_225_en.pdf.
https://www.prime-project.eu/
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 27
4.4 Identitätsmanagement zur Kontexttrennung
Es ist allgemein bekannt, dass die Ansammlung personenbezogener Daten zu Die Zweckbindung ist in Europa ein wichtiger gravierenden Datenschutzproblemen führen kann. Die in der Europäischen Rechtsgrundsatz Datenschutzrichtlinie festgelegte Zweckbindung zielt darauf ab, die Erhebung und Verwendung von Daten auf vorab festgelegte Zwecke zu beschränken: „Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass personenbezogene Daten …(b) für festgelegte eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zweckbestimmungen nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden. …c) den Zwecken entsprechen, für die sie erhoben und/oder weiterverarbeitet werden, dafür erheblich sind und nicht darüber hinausgehen …“ (Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Datenschutzrichtlinie).
In Europa gibt es jedoch eine Tendenz zur Aufweichung dieses Grundsatzes, so Kontextübergreifende Ansammlung dass verfügbare personenbezogene Daten oft auch für andere Zwecke genutzt personenbezogener werden können, selbst wenn dies in den Rechtsetzungsprozessen ausgeschlossen Daten gefährdet die wurde. Z. B. wird darüber diskutiert, Mautdaten für die Strafverfolgung oder Privatsphäre der Daten aus der Vorratsspeicherung im Telekommunikationswesen für Marketing- Bürger Zwecke zu nutzen. Dieser Trend wird durch mehr und mehr eindeutige Kennungen verstärkt, die als so genannte „Personenkennzeichen“ fungieren können. Diese Kennungen können normalerweise in verschiedenen Anwendungskontexten (z. B. verschiedenen Behörden oder Aktivitäten bei der Internetnutzung) erscheinen und die dahinter stehend Person eindeutig identifizieren. Dadurch, dass personenbezogene Daten in verschiedenen Zusammenhängen erscheinen, werden eine kontextübergreifende Verlinkung und damit auch zunehmend detaillierte Profile möglich. Das wird auch von Datenschutzexperten außerhalb Europas anerkannt, z. B. Nissenbaum, für den es beim Datenschutz um „kontextuelle Integrität“ geht.
Konkrete Sicherheitslücken
Die zunehmende digitale Verfügbarkeit personenbezogener Daten, die zudem Das Problem: wachsende immer besser verknüpft werden können, ist ein großes Problem. Selbst wenn die Verfügbarkeit Daten ursprünglich anonym sind, können sie mit einem Profil verknüpft werden, verknüpfbarer das genug Informationen zur Identifizierung des Nutzers enthalten kann. Die personenbezogener wachsende Verknüpfbarkeit wird vor allem durch die wiederholte Verwendung Daten eindeutiger Kennungen verursacht, die oft durch IKT-Systeme eingeführt werden, z. B. IP-Adressen, Cookies oder Indexnummern in Datenbanken, aber auch schon die Angabe des Namens reicht in vielen Fällen aus, damit Suchmaschinen gesammelte Informationen zusammenstellen können.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 28
Die Zweckbindung ist schwer umzusetzen, sofern die Daten nicht bereits für Die Durchsetzung der 12 Zweckbindung ist eine kontextspezifische Nutzung vorbereitet sind. Die Anwendung des schwierig Grundsatzes der Datensparsamkeit unterstützt den Zweckbindungsgrundsatz sehr wirksam. Für die Beschränkung der Datennutzung auf einen bestimmten Kontext gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. sektorspezifische Kennungen bei elektronischen Behördendiensten (z. B. „Bürgerkarte“ in Österreich), unterschiedliche Pseudonyme für verschiedene Websites, die Pseudonymisierung personenbezogener Daten in Datenbanken oder so genannte „private credentials“ (geschützte Berechtigungsnachweise) oder „minimal disclosure certificates“ (Mindestoffenlegungs-Zertifikate). Solche „Credentials“ bieten datenschutzfreundliche Möglichkeiten, die Zugangsberechtigung nachzuweisen und damit die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, und stellen gleichzeitig die Anonymität des Nutzers sicher, der nur bei Verstößen identifiziert werden kann. Dadurch wird die Rechenschaftspflicht in der Online- Welt sichergestellt, ohne dass die Nutzer allen Interaktionspartnern ihren echten Namen und weitere persönliche Informationen mitteilen müssen.
Auch wenn all diese Lösungen als Elemente eines nutzerzentrierten Unzureichende Verbreitung Identitätsmanagements diskutiert werden und in den letzten Jahren zu technischer Lösungen ausgereiften Systemen entwickelt wurden, sind diese Konzepte – insbesondere die komplexeren Ansätze für „private credentials“ – wenig bekannt und werden von Anwendungsentwicklern selten in ihren IKT-Systemen eingesetzt. Auch eine gesellschaftliche Diskussion über die wünschenswerten Voraussetzungen für eine Verknüpfbarkeit oder Unverknüpfbarkeit ist noch kaum entwickelt, da viele Beteiligte diese wichtige Herausforderung noch nicht erkannt haben und noch keine Lösungsmöglichkeiten sehen.
Lösungsvorschläge
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Auch wenn die Konzepte für Kontexttrennung und nutzerzentriertes Bessere Umsetzung nötig Identitätsmanagement im letzten Jahr weiter optimiert wurden, ist ihre Integration, Interoperabilität und Benutzerfreundlichkeit immer noch verbesserungsbedürftig.
Außerdem empfehlen wir, dass Verwaltung und Industrie zum Aufbau der Aufbau einer Infrastruktur für notwendigen Infrastruktur für die Ausstellung von „private credentials“ „private credentials“ beitragen und sie in ihren IKT-Systemen an angemessener Stelle einsetzen. nötig
Die Frage, wie feinmaschig das Konzept der „konzeptspezifischen Nutzung“ sein sollte, lassen wir an dieser Stelle offen. In manchen Zusammenhängen kann jede Transaktion einen eigenen Kontext darstellen, in anderen kann eine gröbere Perspektive angemessen sein. Der Begriff der Zweckbestimmung könnte ein Meilenstein für die Kontext-Diskussion sein, doch auch hier besteht noch rechtlicher Klärungsbedarf.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 29
Erforscht werden sollte auch die Messung der Verknüpfbarkeit und Messung der Verknüpfbarkeit Unverknüpfbarkeit. Das ist sowohl für die Entwicklung von IKT-Systemen als erforderlich auch für die Kontrolle des Nutzers selbst über seine Privatsphäre wichtig. Insbesondere für die langfristige Wahrung der Privatsphäre ist noch nicht geklärt, wie der Datenschutz gewährleistet werden kann.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Die Verfügbarkeit von Technologien für die Kontexttrennung wirkt sich auf die Evaluierung der aktuellen Rechtslage in Auslegung des Grundsatzes der Datensparsamkeit aus, der besagt, dass Bezug auf „private personenbezogene Daten so wenig wie möglich verarbeitet werden sollten. Wir credentials“ empfehlen, dass Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene die aktuelle Rechtslage in Bezug auf „private credentials“ evaluieren.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Wir schlagen vor, dass die erwünschten Voraussetzungen für eine (Un-) Eine öffentliche Diskussion über die Verknüpfbarkeit und die möglichen rechtlichen, organisatorischen und (Un-)Verknüpfbarkeit technologischen Auswirkungen ins Blickfeld der politischen anstoßen Entscheidungsträger, Datenschutzbeauftragten und Nutzer gerückt werden. Besonders wichtig ist dies bei eher wenig intuitiven Konzepten wie den „private credentials“.
Links
Brands, Stefan A.: Rethinking Public Key Infrastructures and Digital Certificates, MIT Press, 2000.
Camenisch, Jan, Anna Lysyanskaya: Efficient Nontransferable Anonymous Multishow Credential System with Optional Anonymity Revocation, Research Report RZ 3295, no. 93341, IBM Research, November 2000.
Chaum, David: Security Without Identification: Transaction Systems to Make Big Brother Obsolete, Comm. ACM, Bd. 28, Nr. 10, Oct. 1985, S. 1030-1044.
Jøsang, Audun, Simon Pope: User Centric Identity Management, Proceedings of AusCERT, Gold Coast, Mai 2005.
Nissenbaum, Helen: Privacy as Contextual Integrity, Washington Law Review, Bd. 79, Nr. 1, 2004.
PRIME White Paper – Privacy and Identity Management for Europe V3, https://www.prime-project.eu/prime_products/whitepaper/.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 30
4.5 Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle
Ein Schutz der eigenen Privatsphäre ist nur möglich, wenn man über ausreichende Informationen zur geplanten Datenverarbeitung, den damit verbundenen Risiken für die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten und über sicherheitsrelevante Vorfälle in Bezug auf die eigenen Daten verfügt.
Konkrete Sicherheitslücken
Im Rahmen der gültigen europäischen Datenschutzbestimmungen sind Keine Verpflichtung zur Information der Datenhalter nicht dazu verpflichtet, Betroffene über Vorfälle im Zusammenhang Betroffenen bei mit Sicherheit und Schutz persönlicher Daten zu informieren. Gemäß Artikel 4 Verstößen gegen der Richtlinie 2002/58 entsteht eine Verpflichtung der Datenhalter zur Datensicherheits- und Einschränkung möglicher Risiken durch Sicherheitsmaßnahmen und zur Datenschutzbestimmungen. Information der Nutzer über diese Risiken nur, bevor ein sicherheitsrelevanter Vorfall eintritt; nach dem Auftreten eines solchen Vorfalles besteht hingegen keine Meldepflicht.
Der Gesetzgeber mag der Ansicht sein, dass der rechtliche Rahmen durch den Wettbewerb auf dem Markt und entsprechende Selbstregulierungsprozesse, in deren Rahmen technische und organisatorische Vorkehrungen zur richtigen Handhabung von sicherheitsrelevanten Vorfällen eingeführt werden, ergänzt wird. Angesichts diverser kritischer und charakteristischer Vorfälle erscheinen diese Anreize jedoch nicht auszureichen, um die Notwendigkeit einer Information des Endnutzers bei Sicherheitsverstößen sowie einer proaktiven Milderung der negativen Auswirkungen solcher Verstöße zu verankern.
Das teilweise oder sogar vollständige Fehlen von Meldungen über sicherheitsrelevante Vorfälle erschwert außerdem die Realisierung von Schutzmaßnahmen, wie sie von der heutigen Gesetzgebung gefordert werden.
Eine weitere direkte Folge dieses Mangels an Informationen über Sicherheitsvorfälle sind unzuverlässige Zahlen und Statistiken, die somit ungeeignet sind, zu mehr Transparenz und Vertrauensbildung beizutragen.
Selbst wenn ein Sicherheitsverstoß bekannt wird, wissen die Bürger in der Regel nicht, auf welche Art sie selbst betroffen sein könnten noch wie sie angemessen reagieren sollten.
Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 31 Lösungsvorschläge
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Auf der Grundlage von Newsfeeds, mit denen z. B. Computernotfallteams „Security Feeds“ als Standardsicherheitsrelevante Schwachstellen melden, wurde der Prototyp eines „Security Berichtsformat Feed“ getestet, der Informationen zu Datensicherheits- und Datenschutzrisiken und -vorfällen in einem strukturierten XML-Format über einen RSS-Feed überträgt; die Informationen werden dann vom Identitätsmanagement-System des Projekts PRIME – Privacy and Identity Management for Europe (Datenschutz- und Identitätsmanagement für Europa) ausgewertet. Dieses Konzept umfasst alle derzeit eingesetzten Instrumente und Lösungen, wie zum Beispiel Protokolle, Anwendungen, Verschlüsselungsalgorithmen sowie die Identitätsmanagement-Software selbst. Insbesondere erhält der Nutzer Informationen zu Risiken, die seine Privatsphäre betreffen, d. h. Möglichkeiten des unerlaubten Zugriffs auf personenbezogene Daten, und wird über die Folgen, z. B. Handlungsoptionen, aufgeklärt.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen sollten gesetzlich Datenhalter müssen gesetzlich zur verpflichtet werden, Betroffene individuell oder über Rundfunk und Fernsehen Auskunft bei über Vorfälle zu informieren – ähnlich wie in den Gesetzen zur Notifizierung Sicherheitsverstößen von Sicherheitsvorfällen (Security Breach Notification Acts), die in vielen verpflichtet werden. amerikanischen Bundesstaaten gelten.
Im November 2007 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie 2002/58 vor und führte eine Meldepflicht bei Sicherheitsverstößen ein.
Festzustellen ist, dass sich die Diskussion in der Regel ausschließlich auf Auch andere Vorfälle sind relevant sicherheitsrelevante Vorfälle beschränkt, z. B. Angriffe durch Hacker oder Datenverlust. Es gibt jedoch auch andere datenschutzrelevante Ereignisse wie etwa Unternehmensfusionen, bei denen Datenbanken zusammengelegt werden oder die Auslagerung der Verarbeitung personenbezogener Daten in ein anderes Land. Auch solche Informationen können für den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen relevant sein.
Vorschlag vom 13. November 2007 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 32
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Die Bürger sollten auf verständliche Weise über Vorfälle informiert werden, die Mitteilungen über sicherheitsrelevante die Sicherheit und den Schutz von personenbezogenen Daten betreffen könnten. Vorfälle versetzen den Ebenso sollte der Einzelne in jedem Fall Beratung erhalten, welche Maßnahmen Bürger in die Lage, er ergreifen kann, um unerwünschte Auswirkungen auf seine Privatsphäre zu seine persönlichen minimieren. Diese Informationen erhöhen die Transparenz der Verarbeitung Daten zu schützen personenbezogener Daten und dienen dem Einzelnen als Grundlage für die Steuerung seiner Privatsphäre.
Genauere und umfassendere Berichte über Sicherheitsverstöße würden die Möglichkeit eröffnen, die Entwicklung zuverlässiger Sicherheitsvorkehrungen nach entsprechenden Vorfällen sowie gezielter Ausgleichsmaßnahmen zur Kontrolle des Restrisikos zu fördern.
Nicht nur die Datenhalter selbst, auch andere Akteure wie Zeitungen, Mehrere Kanäle zur Meldung von Datenschutzbehörden, Verbraucherschutzorganisationen oder Fachkollegen Informationen über könnten Informationen über Risiken für Datensicherheit und Datenschutz bzw. sicherheitsrelevante einschlägige Vorfälle verbreiten. Die Informationen könnten in einem digitalen Vorfälle Standardformat übermittelt werden, welches die Auswertung durch die Computer der Nutzer erleichtert. Vor allem die Kombination mit benutzergesteuerten Identitätsmanagement-Systemen lässt hier Synergien entstehen.
Links
Security Breach Notification Laws: Views from Chief Security Officers A Study Conducted for the Samuelson Law, Technology & Public Policy Clinic, University of California-Berkeley School of Law, Dezember 2007, http://www.law.berkeley.edu/clinics/samuelson/cso_study.pdf.
Hansen, Marit, Jan Schallaböck: Extending Policy Negotiation in User- Controlled Identity Management by Privacy & Security Information Services, Position Paper Submission to the W3C Workshop on Languages for Privacy Policy Negotiation and Semantics-Driven Enforcement, http://www.w3.org/2006/07/privacy-ws/papers/18-hansen-user-controlled-idm/.
Hansen, Marit: Marrying Transparency Tools With User-Controlled Identity Management. In: Simone Fischer-Hübner, Penny Duquenoy, Albin Zuccato, Leonardo Martucci (Hrsg.): The Future of Identity in the Information Society, Proceedings of the Third IFIP WG 9.2, 9.6/11.6, 11.7/FIDIS International Summer School on The Future of Identity in the Information Society, August 2007; IFIP International Federation for Information Processing, Band 262; Springer; 2008, S. 199-220.
Hogan & Hartson Analysys: Preparing the Next Steps in Regulation of Electronic Communications – A Contribution to the Review of the Electronic Communications Regulatory Framework.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 33
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/ext_studies/ne xt_steps/regul_of_ecomm_july2006_final.pdf.
Nageler, Antje: Integration von sicherheitsrelevanten Informationen in ein Identitätsmanagementsystem. Diplomarbeit, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Mai 2006.
4.6 Leitlinien für Zertifizierungsprogramme
Eines der größten Probleme der heutigen Informationsgesellschaft ist der Zertifizierungen können helfen, die Mangel an Transparenz von IKT-Produkten und -dienstleistungen hinsichtlich Einhaltung von der Einhaltung von Datensicherheits- und Datenschutzstandards. Für Nutzer Datenschutzstandards ebenso wie für Datenhalter und Datenschutzbehörden ist dies eine der nachzuweisen wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit IKT-Systemen. Zertifizierungsprogramme sollten sicherstellen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften zum Datenschutz entwickelt wurde und angewendet werden kann.
Konkrete Sicherheitslücken
Die Verfügbarkeit zuverlässiger IKT-Lösungen im Allgemeinen und Noch gibt es keine Datenschutzzertifitechnologischer Anwendungen mit verbessertem Datenschutz im Besonderen zierung liegt im Interesse aller Akteure in der EU. Daher sollte die Aufmerksamkeit auf die Entwicklung von Möglichkeiten und Kriterien zur harmonisierten Verbreitung zuverlässiger und datenschutzkonformer Zertifizierungsprogramme in allen Mitgliedstaaten gerichtet werden.
In diesem Abschnitt sollen diesbezügliche Lücken mit den jeweiligen Zertifizierung gewährleistet Abhilfemaßnahmen sowie die angestrebten Auswirkungen/Vorteile erläutert effizienten werden. Dazu gehören Wettbewerbsvorteile, größeres Vertrauen zu zertifizierten Datenschutz Produkten, eine Steigerung des öffentlichen Vertrauens und Bewusstseins, die Förderung eines „eingebauten“ anstelle eines nachträglich hinzugefügten Datenschutzes und die homogene, und damit effektivere, Anwendung von Datenschutzregeln für alle Akteure der Informationsgesellschaft (betroffene Personen, Datenhalter, Datenschutzbehörden, IKT-Entwickler, Anbieter, Hersteller, Mitgliedstaaten usw.).
In unseren Augen entscheidend ist, dass (a) solche Zertifizierungsprogramme Es sollte ein Mindestmaß an Schutz letztendlich gewährleisten sollten, dass ein Produkt ein gewisses (Mindest-)Maß persönlicher Daten an Datenschutz garantiert, dass (b) zu diesem Zweck eine entsprechende definiert werden Methodik entwickelt sowie die Akzeptanz solcher Zertifizierungssysteme gefördert werden muss und dass (c) die zur Beurteilung der Datenschutzkonformität eingesetzten Kriterienwerke, Zertifizierungskriterien und -bedingungen von geeigneten Stellen standardisiert werden müssen.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 34 Lösungsvorschläge
Die Mitgliedstaaten sollten Zertifizierungsprogramme fördern und verfolgen, an Es müssen Anreize für eine Zertifizierung denen auch Verbraucherverbände beteiligt werden. Dabei sollten die geschaffen werden Mitgliedstaaten Steueranreize für Unternehmen schaffen, die sich an die Bestimmungen halten, und erwägen, ob sie Unternehmen, die eine Datenschutz- Zertifizierung durchführen, bestimmte Meldepflichten erlassen.
Im Anschluss an Überlegungen, ob ein solches Zertifizierungssystem obligatorisch sein sollte oder nicht, wer die Einführung solcher Systeme befürworten sollte und wie ein allgemeiner Konsens hinsichtlich der erforderlichen Datenschutzanforderungen auf transparente Weise zu erreichen ist, sollten neue Lösungen zur Förderung der Datenschutzkonformität untersucht werden. So sollten die Mitgliedstaaten z. B. Instrumente für Unternehmen entwickeln, mit denen diese eine Zertifizierung oder Selbstzertifizierung in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durchführen können, wenn sie sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Geeignete Ideen lassen sich aus den Erkenntnissen ähnlicher Forschungsprojekte Es gibt bereits 15 16 Erfahrungen mit (z. B. EuroPriSe ) und anderer Länder (z. B. der Schweiz ), die Zertifizierungspro- Zertifizierungsprogramme entwickelt haben, ableiten sowie aus Erfahrungen mit grammen zugelassenen elektronischen Signaturen, Verschlüsselungstechnologien und deren jeweiligen Rechtsrahmen.
Unserer Ansicht nach sollte ein Zertifizierungsprogramm folgende Schlüsselmerkmale eines Datenschutz- Schlüsselmerkmale aufweisen: Interessenten, die in der Öffentlichkeit als Zertifizierungsproakkreditierte Datenschutz- und Datensicherheits-Zertifizierer auftreten möchten, gramms sollten zu diesem Zweck von bestimmen unabhängigen (dritten) Stellen, die bereits als Akkreditierungsbehörden etabliert sind, (in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden) zertifiziert werden. Diese Zertifizierung sollte dann stattfinden, wenn die Interessenten die jeweiligen technischen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen („eingebauter“ Datenschutz, beste verfügbare Techniken, Mindestmaß an Datenschutzprinzipien), wie sie in den jeweiligen von den Datenschutzbehörden in Zusammenarbeit mit der Artikel-29- Datenschutzgruppe und der Europäischen Kommission herausgegebenen Regelwerken aufgeführt sind. Das Zertifikat sollte eine begrenzte Gültigkeitsdauer von etwa zwei bis drei Jahren haben, wobei jährliche Konformitätsprüfungen während dieses Zeitraums vorgesehen werden sollten. Bei Verstößen, Missbrauch, Falschangaben oder widerrechtlicher Verwendung
Siehe unter http://www.european-privacy-seal.eu/. Siehe Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen - Ordonnance sur les certifications en matiere de protection des données (VDSZ-OCPD) vom 28. September 2007 des Schweizerischen Bundesrats sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Loi federale sur la protection des données - LPD) vom er 19. Juni 1992 (Etat le 1 Janvier 2008. Siehe unter: http://www.admin.ch/ch/e/rs/235_13/index.html.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 35
des Zertifikats sollten Strafen und Geldbußen verhängt und natürlich das Zertifikat entzogen werden. Es müssen daher auf Kommissionsebene weitere legislative Schritte in diese Richtung unternommen werden, um eine harmonisierte Einführung und Anwendung innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen. Vor allem sollten Kontrollen und die Haftung der Prüfer und der Inhaber von Zertifikaten festgelegt werden.
Schließlich sollten die Kriterienwerke für die Zertifizierung auf internationaler Notwendigkeit einer internationalen Ebene standardisiert werden, um eine Harmonisierung und Transparenz der Standardisierung verwendeten Methoden und der geprüften Kriterien zu erreichen. Diese Kataloge sollen die Kriterien enthalten, die im Rahmen der Bewertung von IKT- Produkten und -Dienstleistungen für die Überprüfung heranzuziehen sind. Sie sollen den Prüfern als Leitfaden für die Durchführung einer solchen Bewertung dienen.
4.7 Überwachungsinstrumente
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ihre Zur Durchführung interner Datenschutzgrundsätze festlegen und sicherstellen, dass diese in ihrem Umfeld Datenschutzprüfungen auch eingehalten werden. Aufgrund der vielen Parameter, die dabei werden geeignete berücksichtigt werden müssen, sind diese Datenschutzgrundsätze meist sehr Werkzeuge benötigt komplex. Sobald die Datenschutzgrundsätze aufgestellt sind, sollten skalierbare automatisierte Lösungen eingesetzt werden, mit denen ihre Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Doch fehlt es der Industrie hierzu an geeigneten Überwachungs- und Managementinstrumenten für interne Datenschutzprüfungen.
Darüber hinaus sind die Datenschutzbehörden immer wieder mit Solche Instrumente sind auch für die Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie Kontrollen durchführen und die Aufsichtsbehörden Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten prüfen nützlich wollen. Der EU-Rechtsrahmen enthält genaue Bestimmungen hinsichtlich der Pflichten und Sicherheitsmaßnahmen, die die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (data controllers) erfüllen und umsetzen müssen , nennt jedoch keine konkreten Überwachungsinstrumente bzw. enthält keine Vorgaben, dass solche Instrumente zur Unterstützung der Arbeit der Aufsichtsbehörden zu entwickeln sind.
Konkrete Sicherheitslücken
Die meisten IKT-Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind Datenschutz-Prüfungen sind ressourcenintensiv gewöhnlich nicht so ausgelegt, dass Prüfungen oder auch nur Selbstkontrollen leicht durchgeführt werden können. Für die Prüfungen sind jeweils maßgeschneiderte Lösungen notwendig, die zusätzliche Ressourcen erfordern.
Siehe Artikel 17 der Richtlinie 95/46/EG.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 36
Dazu gehört die Fähigkeit zu prüfen, ob eine physische Datenschutzvorrichtung die hohen Datenschutzanforderungen erfüllt. Folglich müssen dedizierte Metriken für den Datenschutz erwogen werden, was bestimmte Mittel einschließt, mit denen die anspruchsvollen Spezifikationen für die Konfigurationen innerhalb der betreffenden Informationssysteme erstellt werden können.
Angesichts des enormen Umfangs der zu überprüfenden Datenerfassungstätigkeit müssen für verlässliche automatisierte Prüfungen zudem unbedingt standardisierte und verbindliche Aufzeichnungstechniken entwickelt werden.
Es könnte sinnvoll sein, diese Überwachungsinstrumente auch den Überwachungsinstrum ente sind für Industrie, Datenschutzbehörden zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Datenschützer und Kontrollbefugnisse kontinuierlich und möglicherweise auch per Fernzugang Anwender wahrnehmen können. Auch der Endnutzer sollte technisch in der Lage sein, gleichermaßen nützlich automatische Rückmeldungen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu empfangen.
Lösungsvorschläge
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Datenschutzbestimmungen könnten auf die übertragenen Daten angewendet „Zugriffsschutzrichtlinien als „sticky werden (z. B. als „Sticky Policies“, die an die Daten angeheftet werden), und die policies“ datenverarbeitende Stelle wäre dann verpflichtet, diese Grundsätze zu befolgen. Aus Gründen der Transparenz müssten dann nicht nur – wie heute schon gesetzlich vorgeschrieben – die Empfänger in Gruppen zusammengefasst, sondern jeder einzelne reale Empfänger genau dokumentiert werden.
Durch effiziente automatisierte Überprüfungsinstrumente für die Technische und rechtliche Datenschutzpraxis ließen sich Regelungen leichter durchsetzen. Prüfpfade Datenschutzanfordekönnten proaktiv in die Systeme eingebaut werden, um im Nachhinein rungen über Prüfpfade Rückschlüsse auf die technische Lösung zur Umsetzung des Datenschutzes zu synchronisieren ermöglichen und zu prüfen, ob diese Lösung angemessen hohen Datenschutzanforderungen entspricht.
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Bereitstellung von mehr automatisierten Instrumenten für Kontrollen, Rückverfolgbarkeit und Prüfmaßnahmen sollten unterstützt werden. Eine andere Möglichkeit wäre, diese Tätigkeiten auszulagern und akkreditierte (private) Stellen damit zu beauftragen, die auch qualifiziert sind, datenschutzkonform arbeitenden Organisationen entsprechende Zertifikate auszustellen (wie z. B. beim Zertifizierungsprogramm im schweizerischen Kanton Genf).
Sowohl interne Auditoren (zum Beispiel die Audit-Abteilung) als auch externe Festgelegte Kriterienkataloge Prüfer (z. B. die zuständige Datenschutzbehörde) könnten von festgelegten (und vereinfachen die möglicherweise standardisierten) Prüfkriterien für IKT-Systeme und Prüfung
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 37
Datenverarbeitungsabläufe profitieren. Darüber hinaus sollten die für die Prüfung verwendeten Testverfahren alle relevanten Fälle abdecken. Für eine Langzeit-Überwachung könnte man auch bestimmte Blinddaten einfügen und dann sehen, ob diese Daten durchsickern und später außerhalb des IKT-Systems auftauchen. Man müsste dann aber auch sehr gut aufpassen, dass diese Testdaten nicht selbst zu einer unkontrollierten digitalen Identität werden, die missbraucht werden kann.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Es wäre denkbar gesetzlich vorzuschreiben, dass die Verarbeitung Prüfpfade auf dem gesamten Datenpfad personenbezogener Daten nur erlaubt ist, wenn die Daten aus einer vorschreiben zuverlässigen Quelle stammen, bei der alle Datenübertragungen dokumentiert werden müssen.
Zur Überprüfung der Übereinstimmung der Systeme mit den Meldungen und zur Fernzugang für Datenschutzbehörden Erleichterung der Prüfungen könnte auch ein ständiger Fernzugang der Datenschutzbehörden zu begrenzten Merkmalen der datenverarbeitenden Stellen erwogen werden.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Berichte über Selbstprüfungen würden außerdem die Effizienz der Arbeit der Interne Kontrolle durch Selbstprüfungen Überwachungsbehörden unterstützen; letztere wären dann nämlich in der Lage, die größten Schwachstellen zu ermitteln und sich bei ihrem eigenen Prüfverfahren auf diese zu konzentrieren.
4.8 Beste verfügbare Techniken
Datenschutz und Datensicherheit sind komplexe Probleme, für die es kaum eine BVT sind eine spezifische allgemeine technische Patentlösung geben wird. Vielmehr erfordern Kombination aus unterschiedliche Anwendungsbereiche eine jeweils unterschiedliche technische Technologien, Unterstützung im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre der Bürger. Eine Protokollen und technische Unterstützung dieser Art muss sorgfältig durch einen Rechtsrahmen Standards und Leitlinien für die Praxis ergänzt werden, die speziell auf eine bestimmten Anwendungsbereich oder ausgewählte operative Grundsätze ausgerichtet sind. Diese bestimmte Kombination von Technologien, Protokollen, Normen, Verfahren usw., mit der ein angemessener Datenschutz in einem bestimmten Bereich gewährleistet werden kann, lässt sich als „beste verfügbare Techniken“ (BVT) bezeichnen.
Konkrete Sicherheitslücken
Es besteht - auf europäischer Ebene – eine Lücke im Hinblick auf die Festlegung BVT für Datenschutz und Datensicherheit und Harmonisierung der besten verfügbaren Techniken (BVT) in verschiedenen müssen festgelegt und Bereichen und den Umfang ihrer Anwendung durch für die Datenverarbeitung harmonisiert werden
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 38
verantwortliche Stellen und Auftragsverarbeiter.
Die aktuelle Diskussion um die Techniken zum Schutz von Beispiel: Schutz von Aufenthaltsinforma- Aufenthaltsinformationen veranschaulicht diese Lücke. Viele der zur Zeit zum tionen Schutz von Aufenthaltsinformationen vorgeschlagenen Ansätze versuchen, Informationen zum Aufenthaltsort so zu verschleiern, dass in einem bestimmten Gebiet mindestens k-1 weitere Nutzer zum entsprechenden Zeitpunkt dieselbe Ortsinformation haben. Dieses Prinzip wird „k-Anonymität“ genannt. Diese Methode ist zwar effizient, aber man muss sich trotzdem eingehender mit der praktischen Anwendung solcher Methoden befassen. Wie kann ein Nutzer beispielsweise eine auf dem Prinzip der k-Anonymität beruhende Verschleierungstechnik anwenden? Wie könnte man beurteilen, welcher k-Wert angemessen ist oder wann das System ein- bzw. ausgeschaltet werden muss? Wie könnte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Genauigkeit der Aufenthaltsinformationen und Schutz der Aufenthaltsinformationen hergestellt werden? Oder sollte man einfach ein Modell wählen, bei dem ein vertrauenswürdiger Dienstleister, z. B. der Mobiltelefon-Anbieter, alle Daten zentral verwaltet, und statistische Datenbanken und andere Werkzeuge nutzen, um Anwenderprofile zu schützen? Unterschiedliche Anwendungs-Szenarien könnten unterschiedliche Lösungen erfordern.
Lösungsvorschläge
Bei der Definition bester verfügbarer Techniken im Bereich des Datenschutzes geht es sowohl darum, die geeigneten Techniken zu ermitteln, als auch darum, Verfahren zur Harmonisierung dieser Techniken in den EU-Mitgliedstaaten festzulegen.
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
In einem ersten Schritt müssten die einschlägigen Anwendungen ermittelt Technologien und Vorgehensweisen werden, insbesondere im Bereich der neueren technologischen Entwicklungen ermitteln und (wie z. B. RFID, standortbezogene Dienste und Biometrie). Diese sollten dann zusammenstellen nach ihren jeweiligen Informationsflussmodellen, d. h. ihren besonderen Datenverarbeitungsmethoden und ihrem Informationsbedarf spezifischer kategorisiert werden.
Sobald allgemeine Anwendungstypen ermittelt worden sind, können die Geeignete Techniken für spezifische aktuellen Technologien und Verfahren erhoben und festgelegte beste verfügbare Anwendungsbereiche Techniken für die jeweiligen Anwendungen definiert werden. Wie bereits weiter finden oben erwähnt, sind wirtschaftliche und technische Machbarkeit wichtige Faktoren bei einer solchen Bewertung.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Die Datenschutzbehörden müssen in dieses Verfahren zur Ermittlung und Datenschutzbehörden einbeziehen und Auflistung der besten verfügbaren Techniken für Datenschutz und Durchsetzungsmodelle Datensicherheit einbezogen werden. Es muss festgelegt werden, wie festlegen
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 39
Datenschutzbehörden die Anwendung der besten verfügbaren Techniken durchsetzen können und sollten, insbesondere wenn Technologien zwar vorhanden, aber nicht Teil standardardisierter Systeme sind (z. B. sicheres Löschen mit Hilfe von Wiping Tools, die kein Bestandteil von Standardbetriebssystemen sind) oder wenn ihre Anwendung entweder die Zusammenarbeit mehrerer Parteien oder eine zusätzliche Infrastruktur erfordert (z. B. können Anonymisierungssysteme, die personenbezogene Daten schützen sollen, bevor sie für eine datenverarbeitende Stelle sichtbar sind, nicht von dieser selbst betrieben werden, sondern nur durch zusätzliche unabhängige Anbieter).
Zu beachten ist, dass bei den verschiedenen Lösungen die Risiken in Betracht Zukünftige Verknüpfungen von gezogen werden müssen, die durch die Kombination mehrerer vorhandener Technologien Technologien entstehen. Diese Risiken müssen vorausgesehen, analysiert und voraussehen quantifiziert werden. Erhebliche Risiken entstehen zum Beispiel bei der Verknüpfung von Gesichtserkennungsbiometrik mit Videoüberwachungs- Systemen oder von standortbezogenen Diensten, die über kartographische Informationen verfügen. Bei der Festlegung der Verfahrensweisen im Hinblick auf eine spezifische Technologie sollten zukünftige Nutzungen daher soweit wie möglich abgeschätzt werden, so dass in jeder Phase der jeweiligen Technologieentwicklung geeignete Sicherungsmaßnahmen vorgesehen werden können.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Die Liste der ermittelten besten verfügbaren Techniken (BVT) für wichtige Ein öffentlicher Prozess Anwendungsmodelle und deren Merkmale müssen öffentlich gemacht werden, damit alle für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle und die Auftragsverarbeiter davon Kenntnis erlangen können. Beispielhafte Verfahren können die Verwendung der BVT veranschaulichen.
Links
BVT wurden im Umweltbereich in der IPPC-Richtlinie 96/61/EC erfolgreich festgelegt.
Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat kürzlich ein Projekt gestartet, das als Beispiel für den Einsatz von BVTs in RFID-Anwendungen dienen könnte.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 40
4.9 Wirksame Anreize und Sanktionen
Das Datenschutzrecht ist relativ eigentlich schon recht alt. In der heutigen Welt Datenschutzbestimmungen werden häufig der Datenverarbeitung ist es jedoch an der Tagesordnung, dass IKTnicht eingehalten Komponenten und Organisationsstrukturen die Datenschutzbestimmungen nicht erfüllen. In den letzten Jahrzehnten konnte man beobachten, dass datenschutzfreundliche Technologien nicht in nennenswertem Umfang entstehen, wenn man sich allein auf die Regulierungskräfte des freien Marktes verlässt.
Konkrete Sicherheitslücken
Eine allgemeine Lücke besteht darin, dass die für die Verarbeitung der Daten Es fehlt an Motivation und Anreizen verantwortlichen Stellen nicht wirklich motiviert sind, die Bestimmungen des Datenschutzrechts einzuhalten. Eng mit diesem Defizit verbunden ist die fehlende Motivation, datenschutzfreundliche Technologien einzusetzen, wodurch letztlich auch die technische Entwicklung angekurbelt würde.
Im Allgemeinen können Sanktionen nur verhängt werden, wenn der zuständigen Fehlende Instrumente erschweren die Aufsichtsbehörde oder einem Gericht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz Kontrolle durch die bekannt wird. Gegenwärtig kontrollieren die Datenschutzbehörden nur wenige Datenschutzbehörden der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, was dazu führt, dass datenschutzrechtlich relevante Verstöße bei der Datenverarbeitung häufig unbemerkt bleiben.
Die häufig leichten Sanktionen können kaum dazu anhalten, die Die heute üblichen Sanktionen halten Datenschutzbestimmungen zu befolgen. So können für die Datenverarbeitung kaum zur Einhaltung verantwortliche Stellen in einigen Rechtsprechungen nur einmal mit einem der Datenschutz- Bußgeld belegt werden – auch wenn sie danach ihre Datenverarbeitung nicht bestimmungen an umstellen. In mehreren Fällen haben Gerichte verhängte Bußgelder wieder aufgehoben, um zu vermeiden, im Fall eines Diskriminierungsvorwurfs auch alle Konkurrenten der beschuldigten verantwortlichen Stelle kontrollieren zu müssen.
Lösungsvorschläge
Um die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen darin zu bestärken, Einhaltung der Datenschutzbestimmun die persönlichen Daten der Betroffenen besser zu schützen, sind zwei generelle gen durch Belohnung Lösungen denkbar: oder Bestrafung 1. Anreize schaffen, mit denen die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen belohnt werden 2. Sanktionen vorsehen, mit denen die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen bestraft werden
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 41
Was als Anreiz oder Sanktion tatsächlich wirkt, hängt von der für die Unterschiedliche Wirksamkeit von Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle im Einzelnen ab. Für Unternehmen Sanktionen im stehen wirtschaftliche Faktoren an vorderster Stelle. Das bedeutet unter privatwirtschaftlichen anderem, dass ein Bußgeld für datenschutzrechtliche Verstöße für das und öffentlichen Sektor Unternehmen deutlich spürbar sein muss – der nicht regelkonforme Umgang mit personenbezogenen Daten darf sich für das Unternehmen nicht auszahlen. Bei behördlichen Verarbeitungsprozessen müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden – andernfalls müssten die Aufsichtsbehörden sofort intervenieren.
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Der Mangel an automatisierten Prüfinstrumenten bewirkt, dass Verstöße kaum Standardisierte Prüfinstrumente zur geahndet werden. Solche Instrumente erfordern einen Standardisierungs- und Kontrolle der Zertifizierungsprozess, bei dem in Zusammenarbeit mit den Einhaltung der Datenschutzbehörden die für einen entsprechenden Prüfpfad erforderlichen Datenschutzbestim- Informationen ermittelt werden. mungen
Aufgaben für den Gesetzgeber
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge könnte der Nachweis der Verwendung Zertifizierungspflicht oder Nachweis der datenschutzfreundlicher Technologie oder eine Zertifizierung bzw. Verwendung von Selbstzertifizierung vorgeschrieben werden. Bestimmte technische Maßnahmen Datenschutztechnokönnten, wie bereits in einigen Rechtsprechungen geschehen, als obligatorisch logie eingestuft werden; welche Maßnahmen am besten geeignet sind, bliebe noch festzulegen.
Wirksame Sanktionen könnten dazu beitragen, die für die Datenverarbeitung Wirksame und wirtschaftlich spürbare verantwortlichen Stellen davon zu überzeugen, datenschutzkonforme Systeme Sanktionen zu verwenden. Sanktionen sollten nicht auf administrative Sanktionen beschränkt sein (in einigen Ländern gibt es auch strafrechtliche Sanktionen), sondern auch eine Haftungspflicht umfassen. In diesem Fall fiele den Verbraucherverbänden eine wichtige Rolle zu.
In einigen Mitgliedstaaten funktionieren die Sanktionssysteme jedoch nicht effektiv. Sie müssten durch wirksame Prüfverfahren unterstützt werden. Andererseits sollten aber auch Anreize, beispielsweise steuerliche Vorteile, geschaffen werden. Das ist aber nur sinnvoll, wenn daran ein Zertifizierungssystem gekoppelt wird.
Wir empfehlen, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ein an Zertifizierung und wirksame finanzielle Sanktionen geknüpftes System von Anreizen unterstützen.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen oder der (nachweisliche) Einsatz Informationskampagnen für Verbraucher datenschutzfreundlicher Technologie können ein wichtiges Verkaufsargument für die Datenverarbeiter sein. Das würde sich auch positiv auf den Ruf des
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 42
Unternehmens und damit auf die Gewinnung und Bindung von Kunden auswirken. Informationskampagnen können eine Nachfrage des Marktes nach datenschutzkonformen Systemen auslösen, insbesondere wenn es für die Verbraucher möglich ist, ihre Forderungen ohne großen Aufwand einzubringen. Datensparsamkeit bedeutet geringeres Missbrauchsrisiko und fördert den guten Ruf der für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Stelle.
Die verantwortlichen Stellen könnten davon überzeugt werden, dass die Die Vorteile anonymer Daten deutlich machen Organisation der Datenverarbeitung unter Datenschutzgesichtspunkten, insbesondere nach dem Grundsatz der Datenminimierung häufig kostengünstiger ist, als wenn man neben Speichermedien auch für geeignete Sicherheitseinrichtungen, Dokumentation sowie für den Zugang der Betroffenen zu ihren Daten oder zu Rechtsbehelfen Sorge tragen muss.
Links
Ross Anderson unterhält eine Seite zu „Economics and Security Resource“ („Ökonomie und IT-Sicherheit“) auf seiner Website , Alessandro Acquisti eine ähnlich gelagerte Site zur Ökonomie des Datenschutzes.
4.10 Welche Daten sind personenbezogen?
Gemäß der Richtlinie 95/46/EG sind unter personenbezogenen Daten alle Der Begriff personenbezogene Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person Daten deckt alle („betroffene Person“) zu verstehen. Dieser Begriff ist weit gefasst, da er alle Informationen ab, die Informationen abdeckt, die mit einer Person verbunden werden können. auf eine einzelne Tatsächlich können verschiedene Daten zusammengeführt werden und dann Person bezogen werden können Rückschlüsse auf die Identität einer Person ermöglichen (z. B. durch soziale Netze, die Verfolgung von RFID-Etiketten, die Kombination von Suchanfragen auf Suchmaschinen usw.). Europäische Gesetzgeber haben den Begriff der personenbezogenen Daten zwar weit gefasst, aber er hat durchaus seine Grenzen. Der Geltungsbereich der Datenschutzbestimmungen darf nicht überstrapaziert, der Begriff der personenbezogenen Daten aber auch nicht unangemessen eingeschränkt werden. Da die Grenzen zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten manchmal jedoch verwischen, wurden Versuche unternommen, den Begriff eindeutig zu fassen, wie beispielsweise in der Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe zum Begriff der personenbezogenen Daten.
Siehe unter: http://www.cl.cam.ac.uk/~rja14/econsec.html. Siehe unter http://www.heinz.cmu.edu/~acquisti/economics-privacy.htm.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 43 Konkrete Sicherheitslücken
Trotz der Anstrengungen, die die Artikel-29-Datenschutzgruppe vor kurzem Es ist nicht immer eindeutig, ob Daten unternommen hat, um den Begriff der personenbezogenen Daten zu klären, ist personenbezogen sind der Begriff häufig umstritten. Das ist insofern problematisch, als für Daten, die nicht als personenbezogen betrachtet werden, möglicherweise keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden um sicherzustellen, dass sie nicht zu personenbezogenen Daten werden.
Darüber hinaus sind die Auffassungen, was als hinnehmbares Eindringen in die Beispiel: RFID- Etiketten im Privatsphäre angesehen wird, und das, was die Nutzer als personenbezogene Einzelhandel werden Daten ansehen, dynamische Konzepte. Die RFID-Technologie findet sich heute nicht deaktiviert, auch in vielen Anwendungen wieder (z. B. Einzelhandel, digitale Identität auf wenn das Etikett keine Ausweispapieren und Autoschlüsseln, mobiles Bezahlen usw.). Diese Funktion außerhalb des Geschäfts hat Technologie birgt viele Sicherheitsrisiken, da sie eine quasi unbegrenzte Nutzerüberwachung und Datenerhebung ermöglicht, ohne dass die betroffene Person etwas davon bemerkt. Mit dieser Technologie kann eine natürliche Person identifiziert werden, wenn ihr Name oder ihre biometrischen Daten im Etikett gespeichert sind. Außerdem ist es möglich, die Tätigkeiten einer Person, die Gegenstände mit sich führt, die ein RFID-Etikett tragen (das einen unverwechselbaren Code enthält) aufzuzeichnen und zurückzuverfolgen sowie ein Personenprofil zu erstellen. Im Einzelhandel werden solche Etiketten, die in der Regel keine personenbezogenen Daten enthalten und rein logistischen Zwecken dienen, an der Kasse normalerweise nicht deaktiviert, so dass der Käufer aktive elektronische Etiketten mit sich trägt, die dazu verwendet werden könnten, aufzuzeichnen, wo er sich bewegt.
Durch den Einfluss sozialer Faktoren, erwarteter Sicherheitsanforderungen und technischer Verbesserungen ändern sich im Laufe der Zeit die Auffassungen darüber, wie weit ein Eindringen in die Privatsphäre hinnehmbar ist und welche Daten die Nutzer als personenbezogene Daten ansehen. Soziale Faktoren spielen bei den Reaktionen auf datenschutzbedenkliche Technologien eine Rolle, da die Auffassung von Privatsphäre subjektiv ist und von Alter, Bildung und Umfeld beeinflusst wird. Auch hinsichtlich der erwarteten Sicherheitsanforderungen gibt es Unterschiede: Erfahrene Nutzer möchten ihre Systeme möglicherweise selbst bis ins Detail konfigurieren, während die Mehrheit wahrscheinlich einfache, leicht verständliche und datenschutzkonforme Standardeinstellungen bevorzugt. Daten, die heute als nicht personenbezogene Daten gelten (da sie nur mit sehr aufwändigen Mitteln auf eine Person bezogen werden könnten) können im Zuge des technologischen Fortschritts zu personenbezogenen Daten werden.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 44 Lösungsvorschläge
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Um die mit der Datenverarbeitung verbundenen Risiken für den Datenschutz zu Entwicklung geeigneter technischer bewerten, müssen Methoden zur Folgenabschätzung entwickelt und angewendet Sicherheitsvorrichtung werden. Wie ausgedehnt die Analyse durchzuführen ist, sollte davon abhängig en auch für Daten, die gemacht werden, wie sensibel die Verarbeitung und die betroffenen Daten sind. nicht zu personenbezogenen Es sollten Sicherheitsvorrichtungen entwickelt werden, mit denen individuelle Daten werden sollen Daten, unabhängig davon, ob es sich dabei um personenbezogene Daten handelt oder nicht, angemessen geschützt werden. Dadurch werden Befugnisse und Kontrolle der Nutzer eindeutig gestärkt.
Bei der Entwicklung solcher Systeme und der Festlegung von Vorschriften sollte künftigen technischen Mitteln und Entwicklungen angemessen Rechnung getragen werden, beispielsweise der Möglichkeit, dass nicht personenbezogene Daten im Zuge der technologischen Entwicklung durchaus zu personenbezogenen Daten werden können.
Die sozialen Auswirkungen der neuen Technologien sollten systematisch und wissenschaftlich bewertet und der Nutzen der Technologien nachgewiesen werden.
Aufgaben für den Gesetzgeber Die Datenschutzbestim- Die Datenschutzbestimmungen sollten einen angemessenen Schutz der Daten mungen sollten sicherstellen, dass aus sicherstellen, vor allem wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass aus ihnen nicht personenbezogenen Daten werden könnten. personenbezogenen Daten keine Als Form der Ausübung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre und des Rechts personenbezogenen auf Schutz der personenbezogenen Daten muss das Recht auf Anonymität Daten werden können fortlaufend mit anderen Grundrechten abgewogen werden. Da es in der Regel keine absolute Anonymität geben kann, sollte Formen angemessener Anonymität Raum gegeben werden.
Besonders wenn sensible Daten betroffen sind, sollten möglichst dem Zweck angemessene Anonymisierungsprogramme verwendet werden.
Sobald ein Recht gesetzlich verankert und gegen andere Rechte abgewogen ist, sollten die entsprechenden Vorschriften mit entsprechenden technologischen Mitteln umgesetzt werden. Die Wirksamkeit des Rechts auf Anonymität muss durch die Technologie sichergestellt werden, die Lösungen für verschiedene Anonymitätsstufen bereitstellen muss.
Die Forderung, eine Folgenabschätzung für den Datenschutz durchzuführen, sollte rechtlich verankert werden.
Für die Fälle, in denen eine Folgenabschätzung ergibt, dass mit der Verarbeitung der Daten erhebliche Datenschutzrisiken verbunden sind, könnte der
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 45
Gesetzgeber die Implementierung geeigneter Sicherheitseinrichtungen vorschreiben, um diese Risiken abzufedern.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Informationskampagnen, die zu einem besseren Technologieverständnis Durch zunehmende Sensibilisierung beitragen, das den Nutzer stärkt und ihn davon überzeugt, dass er seine Daten werden die Gefahren schützen muss, bewirken einen besseren Umgang der Nutzer mit den IKT und der Online-Welt für tragen so dazu bei, die Gefahren für EU-Bürger in der Online-Welt zu EU-Bürger verringert. verringern.
Durch den systematischen Einsatz harmonisierter Methoden und Prozesse für die datenschutzrechtliche Folgenabschätzung trägt die Industrie zu mehr Transparenz und zur Verringerung der Risiken in Bezug auf die Daten, die sie verarbeitet, bei und profitiert letztlich vom gestiegenen Vertrauen der Nutzer in die Technologie.
Außerdem wird durch Kampagnen dieser Art die Nachfrage nach datenschutzfreundlichen Technologien, die verständlich und effizient sind, angekurbelt.
Links
In der Richtlinie 95/46/EG wird der Begriff der personenbezogenen Daten und der auf sie anwendbare Rechtsrahmen definiert.
Der Begriff der personenbezogenen Daten wurde 2007 in einer Stellungnahme 23 der Artikel-29-Datenschutzgruppe weiter erhellt und eingehend erörtert.
4.11 Schutz der Privatsphäre und Social Sorting
In vielen Fällen liegt den datenverarbeitenden Stellen nichts an einer Social Sorting kann die Privatsphäre von Identifizierung Einzelner, d. h. an personenbezogenen Daten, weil sich die Menschen verletzen, Auswertung der Daten auf bestimmte Gruppen der Bevölkerung konzentriert, auch wenn die und eine Art Kategorisierung angestrebt wird, auch Social Sorting, Schichtung, verarbeiteten Daten Segmentierung oder Klassifikation genannt. Das geschieht beispielsweise durch nicht personenbezogen Profiling (Profilerstellung) und Scoring (Berechnung der Wahrscheinlichkeit sind. eines bestimmten zukünftigen Verhaltens von Personen) für verschiedene Zwecke wie Marketing, Beurteilung der Kreditwürdigkeit, Preisdiskriminierung, Entscheidungsfindung im e-Recruitment, Gesundheitssektor oder polizeiliche Ermittlungen. In diesen Fällen werden die Daten selbst häufig nicht als personenbezogen betrachtet, weil sie nicht mit bestimmten Personen in Verbindung gebracht werden, d. h. die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen kennen die Namen der Personen, deren Daten
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/media/dataprot/index.htm. http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2007/wp136_de.pdf.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 46
verarbeitet werden, nicht. Doch die Folgen dieser Datenerhebungen und analysen wirken sich häufig auf einzelne Personen aus und verletzen so ihre Privatsphäre. Diese Konstellation wird durch Artikel 15 der EU- Datenschutzrichtlinie über automatisierte Einzelentscheidungen nicht abgedeckt.
Konkrete Sicherheitslücken
Die Hauptlücke besteht darin, dass die einzelnen Personen nicht bemerken, Social Sorting für den Einzelnen nicht wenn ihre Daten für Social Sorting verwendet werden, und wie bestimmte, sie transparent betreffende Entscheidungen zustande kommen. Das bedeutet, sie wissen weder, ob die Daten, die für die Kategorisierung herangezogen werden, richtig, noch ob die Algorithmen, Scoring-Anwendungen und andere Analysewerkzeuge zuverlässig sind. Insbesondere kann die Stelle, die Entscheidungen über Einzelpersonen trifft, eine andere sein, als die Stelle, welche die Informationen sammelt und kombiniert, was es dem Einzelnen erschwert, sich erfolgreich zu wehren. Außerdem ist es bei Szenarien, bei denen es um Wahrscheinlichkeitsannahmen geht, normalerweise nicht möglich zu beweisen, dass die Voraussagen falsch sind.
Solange die verarbeiteten Daten als nicht personenbezogene Daten betrachtet Das individuelle Recht auf Schutz der werden, schwächt das die Ausübung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre Privatsphäre greift (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung von personenbezogenen Daten, nicht bei nicht wenn diese auf nicht legale Weise gespeichert wurden, Widerruf der personenbezogenen Einwilligung). Um Gebrauch von dem Recht machen zu können, müsste Daten nachgewiesen werden, dass die betreffenden Daten einzig und allein zu der betroffenen Person gehören. Es gibt beispielsweise Fälle, in denen die Dateneinsicht verweigert wurde, wenn es um Cookie-Daten ging, nur weil Cookies Daten enthalten, die nicht unbedingt allein an eine Person gebunden sind. Das macht deutlich, dass viele Kennungen Daten enthalten, die von ausreichender Qualität sind, um zu den intendierten aussagekräftigen Informationen verarbeitet zu werden, wobei aber die Daten für sich genommen nicht geschützt sind und somit der Einzelne nicht von seinem Recht auf Schutz der Privatsphäre Gebrauch machen kann.
Außerdem gibt es Einstellungen, mit denen Personen ausfindig gemacht und Erreichbarkeit kann direkte Manipulation erreicht werden können, z. B. per Telefon, E-Mail oder personalisierte Werbung erleichtern über Fernsehen oder Website. Insbesondere die Arten von Werbung, die auf potenzielle Käufer abzielen, können manipulativ sein und das Recht des Einzelnen auf Schutz der Privatsphäre verletzen. Außerdem können so Reaktionen provoziert werden, die es der datenverarbeitenden Stelle ermöglichen, die gesammelten Daten zu vervollständigen oder eine Verbindung zu einer Person herzustellen.
Lösungsvorschläge
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur verwirklicht werden, wenn der Einzelne alles über die Verarbeitung ihn betreffender Daten erfährt.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 47
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Eine mögliche Lösung wäre ein organisatorischer und technischer Rahmen, der Vollständige Prüfpfade für alle Datenverarbeigewährleistet, dass die betroffenen Personen ihre Privatsphäre schützen und ihr tungsprozesse Datenschutzrecht ausüben können. Dazu könnte es erforderlich sein, dass bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen oder nicht personenbezogenen Daten, bei der Individualrechte verletzt werden können, ein vollständiger Prüfpfad angelegt wird. Das würde bedeuten, dass jeder Schritt der Datenverarbeitung mit allen Ein- und Ausgaben einschließlich der Informationen über den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die Algorithmen und die Anwendungen für die betroffenen Personen oder Dritte ihres Vertrauens nachvollziehbar würden. Dadurch könnten unrichtige Daten oder Schwachstellen in der Datenverarbeitung ermittelt und korrigiert werden.
Der organisatorische und technische Rahmen ist umso notwendiger angesichts unserer sich wandelnden Welt mit ihren vielfältigen Sensoren, die untereinander kommunizieren und Informationen über ihre Umgebung, auch über Personen, sammeln. In dieser Hinsicht wären transparenzfreundliche Technologien eine Hilfe für die betroffenen Personen [Hildebrandt/Koops 2007].
Aufgaben für den Gesetzgeber
Die aktuellen diesbezüglichen Rechtsvorschriften sind offensichtlich auf Ein in sich konsistenter Rechtsrahmen für verschiedene Rechtstexte verteilt, z. B. finden sich einige Regelungen im jegliche Verarbeitung Datenschutzgesetz, andere in Rechtsvorschriften zum Diskriminierungsverbot personenbezogener und wieder andere erscheinen nicht umfassend genug. Daher ist die wichtigste Daten regulatorische Aufgabe die Entwicklung eines in sich geschlossenen, umfassenden Rechtsrahmens, mit dem alle Arten der Verarbeitung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten, die Folgen für den Einzelnen haben können, abgedeckt sind. Dieser Rechtsrahmen sollte insbesondere eine Verpflichtung zu mehr Transparenz und Verständlichkeit der Datenverarbeitung für die Betroffenen beinhalten.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Einzelne sollten, wenn sie unwissentlich Datenspuren hinterlassen, darüber Den Einzelnen über Datensammlung und unterrichtet werden, welche Informationen über sie erhoben und von analyse informieren verschiedenen Stellen kombiniert werden oder wenn sie – womöglich zu Unrecht – in Bezug auf bestimmte Aktionen für verantwortlich gehalten werden. Außerdem sollten sie informiert werden, wie sie am besten reagieren können, wenn sie sich in Bezug auf den Schutz ihrer Privatsphäre unfair behandelt fühlen.
Links
Hildebrandt, Mireille, Serge Gutwirth (Eds.): D7.4: Implications of profiling practices on democracy and rule of law, FIDIS Deliverable, Frankfurt a. M., September 2005, http://www.fidis.net/fileadmin/fidis/deliverables/fidis-wp7del7.4.implication_profiling_practices.pdf.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 48
Hildebrandt, Mireille, Bert-Jaap Koops (Eds.): D7.9: A Vision of Ambient Law, FIDIS Deliverable, Frankfurt a.M., Oktober 2007, http://www.fidis.net/fileadmin/fidis/deliverables/fidis-wp7d7.9_A_Vision_of_Ambient_Law.pdf.
Lessig, Lawrence: Code and other laws of cyberspace, Basic Books, New York, 1999.
Lyon, David: Surveillance as Social Sorting: Privacy, Risk and Automated Discrimination, Routledge, 2002.
Phillips, David J.: Privacy policy and PETs – The influence of policy regimes on the development and social implications of privacy enhancing technologies, in: New Media & Society, Vol. 6, No. 6, SAGE Publications, London, Thousand Oaks, CA and New Delhi, 2004, S. 691-706.
Artikel-29-Datenschutzgruppe: Stellungnahme 4/2007 zum Begriff „personenbezogene Daten“, angenommen am 20. Juni 2007, 01248/07/DE, WP 136, http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2007/wp136_de.pdf.
4.12 Privatsphäre, Datenschutz und Raum
Die Unverletzlichkeit des privaten Raums spielt in der realen Welt seit langem In der digitalen Welt fehlen klare Grenzen eine wichtige Rolle beim Schutz der Privatsphäre („my home is my castle“). Unter einem Territorium versteht man im Allgemeinen einen abgegrenzten räumlichen Bereich; die realen und digitalen Elemente, die zu einer Person gehören, können jedoch an verschiedenen Orten koexistieren (letzten Endes wird jedes digitale Element auf einer Festplatte oder einem anderen Medium gespeichert, das eine spezifische körperliche Beschaffenheit und ein bestimmtes Ortsmerkmal aufweist, wobei sich letzteres mit der Zeit verändern kann, z. B. bei mobilen Geräten). Das Fehlen klarer räumlicher Grenzen in der digitalen Welt führt zu spezifischen rechtlichen Problemen und allgemeinen Problemen der Wahrnehmung wenn es um die Privatsphäre geht.
Konkrete Sicherheitslücken
Gemäß Artikel 25 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG werden Warum die personenbezogenen personenbezogene Daten in der Regel nur an Drittländer übertragen, wenn in Daten in der dem betreffenden Land ein ausreichendes Datenschutzniveau sichergestellt ist. europäischen Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, wie beispielsweise den Datentransfer an Rechtssprechung Unternehmen in den Vereinigten Staaten, die sich verpflichtet haben, die verbleiben müssen Grundsätze der Safe-Harbor-Datenschutzvereinbarung zu beachten.
In allen Fällen außereuropäischer Rechtsprechung wird im Rahmen des festgelegten Datenschutzniveaus jedoch nicht die Möglichkeit des Zugriffs nationaler Sicherheitsbehörden berücksichtigt. Das bedeutet, dass alle Daten in
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 49
diesen Ländern dem Zugriff und der Analyse dieser Stellen ausgesetzt sein können, was unerwünschte Folgen für die betroffene Person aber auch für Unternehmen haben kann, deren Handelsgeheimnisse offen gelegt werden könnten.
In der Informationsgesellschaft fehlt die Territorialität, und deswegen gibt es Real versus digital keine schützenden Grenzen. Gleichzeitig werden immer mehr unsichtbare und unkontrollierte Verbindungen zwischen realen und digitalen Umgebungen hergestellt. Während wir in der realen Welt die Mittel haben, unsere Privatsphäre (durch Distanz) zu wahren, ist das in der digitalen Welt noch nicht der Fall. Durch die zunehmenden Verbindungen zwischen beiden Welten wird diese neue Umgebung jedoch zu einem festen Bestandteil unseres Alltags und des Raums, in dem wir uns bewegen.
Gesetzliche Regelungen, stillschweigende soziokulturelle Normen und Gepflogenheiten dienen den Menschen als Orientierung für ihre Auffassung von privatem bzw. öffentlichem Raum oder für das, was gesellschaftlich als privater oder öffentlicher Raum akzeptiert wird. Obwohl die Unterscheidung zwischen den beiden Räumen nicht immer ganz klar ist, sind sich die Menschen bewusst, dass Grenzen bestehen und verhalten sich entsprechend (z. B. eingezäuntes Privatgrundstück, „Betreten verboten“-Schild auf einem privaten Rasengelände, fragender oder leicht irritierter Blick, wenn Fremde die Kneipe „um die Ecke“ betreten).
Im realen Raum haben die Menschen ein intuitives Gespür für Verletzungen der Wahrnehmung von Raum im Cyberspace Privatsphäre, im Cyberspace fehlt ihnen eine entsprechende Wahrnehmung. Zum Beispiel ist selbst in öffentlichen Räumen für alle klar, dass jemand, der andere belauscht, dessen Privatsphäre verletzt. Im Cyberspace ist sowohl unklar, ob jemand andere belauscht, als auch, ob es sich dabei um eine Verletzung der Privatsphäre handelt. Wie können diese Grenzen im Cyberspace deutlicher werden?
In diesem Kontext und ohne die ohnehin schon komplizierte Beschaffenheit der Fernspeicherung verkompliziert den Privatsphäre im realen Raum sowie die Schwierigkeiten ihres angemessenen Begriff der räumlichen Schutzes zu unterschätzen, erscheint die Privatsphäre in der digitalen Welt als Grenzen im leichter verletzlich und ungleich schwieriger zu schützen. In der digitalen Welt Cyberspace lassen sich unerwünschte Berührungen nicht einfach abschütteln. Dazu kommt, dass im Cyberspace die Missachtung der Privatsphäre eher an der Tagesordnung ist und somit immer ein angemessenes Handeln (angemessene Reaktion) des Nutzers erfordern. Denken Sie nur an das automatische Abonnement des Newsletters oder anderer Dienste, die ohne Ihr Zutun bei der Installation eines Programms oder der Anmeldung bei einem Online-Internetdienst abgeschlossen werden: Sie werden dann lediglich im Nachhinein darüber informiert, auf welcher Website Sie den Newsletter oder Dienst wieder abbestellen können. Oder denken Sie an das Fotoalbum im Wohnzimmerschrank, das eigentlich Mitgliedern des Haushalts vorbehalten ist, vielleicht noch Freunden und
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 50
Verwandten gezeigt wird; ein digitales Fotoalbum, das im Internet verfügbar und sogar suchbar ist, ist in der Regel nicht vergleichbar geschützt .
Das Opt-out ist also meistens viel schwieriger und erfordert eine besondere Anstrengung des Nutzers sowie bestimmte technische Kenntnisse. Was die Sache noch schlimmer macht ist, dass der Nutzer sich häufig nicht der Menge und der Art der Informationen (z. B. IP-Adresse, Cookies, Web-tracking, Cache, Suchbegriffe usw.) bewusst ist, die erfasst werden, während er im Netz surft oder andere Online-Tätigkeiten ausführt, und es so für ihn schwieriger wird, seine Zustimmung zu verweigern oder seine Daten zu schützen.
So genannte virtuelle Welten stellen einen weiteren Bereich dar, in dem es Virtuelle Welten diesbezüglich an Transparenz und Eindeutigkeit mangelt. Manche sagen voraus, dass virtuelle Welten bald von Mainstream-Unternehmen eingesetzt werden. Anwendungen wie Kaneva tauchen auf, bei denen Social Networks mit virtuellen Welten verschmelzen. In diesem Bereich gibt es viele unerforschte Datenschutzfragen. Wie sind beispielsweise virtuelle Finanzdaten (z. B. Linden- Dollar-Konten) rechtlich einzuordnen? Eine andere interessante Frage wäre, was es bedeuten könnte, einen Personalausweis für einen Avatar auszustellen – der Punkt ist, dass sogar rein virtuelle Personen von einer strengen Authentifizierung und Verknüpfbarkeitskontrolle profitieren könnten. Ein Avatar als Verkörperung einer digitalen Teilidentität wäre außerdem ein nützliches datenschutzfreundliches Nutzerinterface.
Lösungsvorschläge
Aufgaben für Forschung und Entwicklung
Um die Daten europäischer Bürger zu schützen, sollten Mechanismen eingeführt Datenspeicherung und Infrastruktur in der werden, die die Daten so weit wie möglich im Bereich der europäischen EU-Rechtsprechung Rechtsprechung halten. Bei Internet-Suchmaschinen könnte dies durch Proxies für Fremdleistungen oder als eigene Suchmaschinen erreicht werden.
Ähnlich kritische Infrastrukturen sollten nur im Bereich der europäischen Rechtsprechung errichtet, Abhängigkeiten von anderen Ländern vermieden werden.
Ein anschauliches Beispiel sind die nicht gut konfigurierten sogenannten Online Social Networks wie z. B. mySpace.com, Flickr, YouTube oder Facebook, in denen man Fotos und Videos online speichern, zugänglich und vor allem suchbar machen kann.
Technologiebedingte Herausforderungen für den Datenschutz in Europa 51
Aufgaben für den Gesetzgeber
Der Umgang mit den Daten innerhalb europäischer Dienste müsste dem europäischen Datenschutzrecht unterstellt werden, wodurch eine unnötige Speicherung und Nutzung von Daten vermieden würden.
Durch die Digitalisierung des privaten Bereichs und seiner Grenzen bietet der Begriff des digitalen Territoriums Begriff des digitalen Territoriums (Digital Territory) die Möglichkeit, die Begriffe Territorium, Eigentum und Raum in digitalen Umgebungen einzuführen. Das Ziel besteht dabei darin, ein Instrument zu entwickeln, mit dem der Nutzer Nähe und Distanz im digitalen Raum – im legalen und im sozialen Sinne – nach dem Vorbild des Schutzes seiner Privatsphäre in der realen Welt wahren kann.
Der reale und traditionelle Begriff der Wohnung begründet ein unveräußerliches Grundrecht, das den Bürger vor Eingriffen oder Eindringen von außen schützt . Dieses Grundrecht gilt es nun auf den digitalen Teil unseres Privatbereichs auszudehnen.
Aufgaben im Kommunikationsbereich
Es müssen kommunikative Instrumente entwickelt werden, um darüber zu informieren, welche Elemente diesem privaten Bereich angehören.
Links
Beslay, Laurent, Hannu Hakala: Digital Territory: Bubbles. In: Paul T. Kidd (Ed.): European Visions for the Knowledge Age: A Quest for New Horizons in the Information Society, Cheshire Henbury, 2007, S. 69-78.
Benoliel, Daniel: Law, Geography, and Cyberspace: The Case of online Territorial Privacy, CFP 2004.
Daskala, Barbara, Ioannis Maghiros: Digital Territories, Towards the protection of public and private space in a digital and Ambient Intelligence environment.
Siehe Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. http://www.cfp2004.org/spapers/benoliel-caseOfTerritorialPrivacy.pdf. http://ftp.jrc.es/eur22765en.pdf.
Fotnoter
- 18 http://ec.europa.eu/environment/air/legis.htm#stationary.
- 19 http://www.bsi.de/presse/pressinf/071207_RFID.htm.